DAZ aktuell

Lieferverbot ab 12 Uhr mittags?

Streit um Apotheken-Anlieferung in der Bonner Fußgängerzone

BERLIN (lk) | Die Stadt Bonn hatte vor Kurzem angekündigt, das bestehende Lieferverbot ab 12 Uhr mittags für Apotheken und alle anderen Einzelhändler in der Fußgängerzone nach jahrzehntelanger Nichtbeachtung mit strengen Kontrollen durchzusetzen. Nach Protesten der neun ansässigen Apotheker und öffentlicher Berichterstattung ruderte der Oberbürgermeister der ehemaligen Bundeshauptstadt am Rhein wieder zurück: Jetzt soll ein „Runder Tisch“ nach Lösungen im Streit um die Belieferung suchen.


„Wegen der Anlieferung eiliger Arzneimittel innerhalb der Fußgängerzone hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch den zuständigen Beigeordneten Wolfgang Fuchs beauftragt, sich mit allen Beteiligten zu treffen, um nach einer Lösung zu suchen“, so die Stadt Bonn in einer eiligen Mitteilung. Nimptsch: „Hier treffen erneut unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander: Auf der einen Seite der Wunsch und die Notwendigkeit, Arzneimittel schnell verfügbar zu haben, auf der anderen Seite die Forderung, die Fußgängerzone ab mittags weitgehend frei von Fahrzeugen zu halten, was auch deutlicher Wunsch der Politik ist. Da müssen jetzt alle an einen Tisch.“

Noch wenige Stunden zuvor hatte das für Verkehrsfragen zuständige Amt der Stadt Bonn gegenüber der DAZ bestätigt, die gültige Fahrverbotsregelung in der Fußgängerzone mithilfe strenger Kontrollen durchsetzen zu wollen. Alle Paketdienste und andere Lieferanten sollten sich ebenfalls an das Lieferverbot nach 12 Uhr mittags halten. Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 16. September hat die SPD sogar einen Antrag gestellt: Die Einhaltung der Lieferzeiten in der Fußgängerzone solle „sehr streng“ kontrolliert werden. Wie es jetzt weitergeht, bleibt abzuwarten.

Verboten sind Lieferungen am Nachmittag an Apotheken in der Bonner Fußgängerzone eigentlich schon immer. Doch gekümmert hat sich so richtig niemand darum. Es gab höchstens mal eine Verwarnung für die Großhandelsfahrer. Doch für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 16. September hat die SPD einen Antrag gestellt: Die Einhaltung der Lieferzeiten in der Fußgängerzone solle „sehr streng“ kontrolliert werden. Es sollen Stellplätze für den Lieferverkehr am Rand der Fußgängerzone für die Verbotszeiten eingerichtet werden. Es könne „nicht mehr hingenommen werden, dass die für viele Millionen errichtete und renovierte Fußgängerzone außerhalb der Lieferverkehrszeiten von Fahrzeugen zwecks Lieferung, Parkplatzsuche oder Durchfahrt zugemüllt“ werde, so die SPD. Um dem „zugegebenermaßen zunehmenden Lieferverkehr entgegenzukommen“ schlägt die SPD allerdings eine Ausdehnung der Lieferzeit bis 13.00 oder 14.00 Uhr vor.

Die Bonner Stadtverwaltung teilte zunächst die Sicht der SPD. Fußgängerzonen würden eingerichtet, um den Menschen einer Stadt einen Freiraum zu geben, in dem sie sich unbeschwert und ohne die allgemeinen Gefahren durch den motorisierten Verkehr frei bewegen können, heißt es in der Bewertung des SPD-Antrages für die Sitzung am 16. September und weiter: „Aus diesem Grund werden nach Beendigung der Ladezeit (12 Uhr) verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auch konsequent abgeschleppt.“

Die neun Apotheker in der Bonner Fußgängerzone waren empört: Die Bonner Stadtverwaltung argumentierte, Apotheken müssten nicht zwangsläufig nachmittags beliefert werden. Der Transport könne bis zum nächsten Morgen warten. Wenn ein Kunde seine Medikamente unabdingbar am selben Tag benötige, müsse er diese in einer Apotheke außerhalb der Fußgängerzone bestellen. Das sei bei der Anzahl der Apotheken, die außerhalb der Fußgängerzone zur Verfügung stehen, grundsätzlich kein Problem.

„Die Versorgung mit Medikamenten ist von eminenter Bedeutung und teilweise lebenswichtig“, protestierten die neun Apotheken aus der Innenstadt in einem Brief. „Das ist ein existenzgefährdendes Argument, wodurch ich mich auch diskriminiert fühle“, kommentierte Andrea Forst-Raasch von der Hofgarten-Apotheke. Schließlich konzentrierten sich viele Arztpraxen in der Innenstadt. Deren Patienten könnten dann nicht mehr versorgt werden. Damit gerieten auch die Standorte der Arztpraxen in Gefahr.

Das Transportunternehmen, das im Auftrag von Gehe und Phoenix die Bonner Apotheken beliefert, hatte einen Antrag auf Sondergenehmigung für die Belieferung der Apotheken gestellt. Den lehnte die Stadt ab. Der Logistiker will den ablehnenden Bescheid der Stadt nicht hinnehmen. Es hat Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. 

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