DAZ aktuell

„Nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn wird erreicht“

Froese kritisiert Vergütung der Rezepturherstellung

BERLIN (al) | Der gesetzliche Mindestlohn ist derzeit ein vieldiskutiertes Thema. Ab dem 1. Januar 2015 sollen Beschäftigte in Deutschland grundsätzlich nicht weniger als 8,50 Euro in der Stunde erhalten. Hinsichtlich des Arbeitslohns für pharmazeutisches Personal dürfte das kein Problem sein – wohl aber, wenn man den Mindestlohn auf die Rezepturherstellung bezieht. Denn mit dem gesetzlichen Arbeitspreis für eine Anfertigung werde oftmals nicht der gesetzliche Mindestlohn erreicht, machte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, deutlich.

Der Arbeitsaufwand für eine qualitätsgerechte Herstellung von Rezepturen und die Dokumentation sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, erklärte der Verbandschef, aber „die Vergütung verharrt auf dem Stand von 2004“. Der Großteil der Rezepturen für gesetzlich Versicherte in Schleswig-Holstein entfiel im Jahr 2013 auf allgemeine Rezepturen wie Salben oder Kapseln. Für die Anfertigung einer allgemeinen Rezeptur seien minimal zwanzig Minuten, oft aber eine halbe bis zu einer Stunde erforderlich. „Mit einem gesetzlichen Arbeitspreis von 2,50 bis 7,00 Euro pro Anfertigung wird für unser hochqualifiziertes Apothekenpersonal oft nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreicht“, kritisierte Froese.

Noch kritischer ist die Lage bei Spezialrezepturen – zum Beispiel für die Betäubungsmittelersatz- oder Krebstherapie. Während für onkologische Spezialrezepturen die Arbeitspreise in den letzten Jahren mehrfach angepasst worden sind, deckt die Vergütung bei der Drogenersatztherapie dem Verband zufolge teilweise nicht einmal den Einkaufspreis der Apotheke für die eingesetzten Substanzen. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, forderte Froese in Richtung Politik und Krankenkassen.

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