DAZ aktuell

Der 50. Erstattungsbetrag steht

GKV-Spitzenverband rechnete mit bis zu 600 Mio. Euro Einsparungen in 2014

BERLIN (ks) | Vor gut zwei Jahren ist der erste Erstattungsbetrag für ein neues Medikament nach den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) vereinbart worden. Letzte Woche verkündete der GKV-Spitzenverband nun die erfolgreiche Verhandlung des 50. Erstattungsbetrags. Er betrifft den oralen Tyrosinkinase-Hemmer Ponatinib (Iclusig®) von Ariad Pharmaceuticals.

Der GKV-Spitzenverband sieht sich angesichts der nun erreichten Zahl von Erstattungsbeträgen vollauf bestätigt. Entgegen der Befürchtungen der Industrie habe sich erwiesen, dass das AMNOG-Instrument handhabbar ist und funktioniere. Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont: „Mit dem AMNOG-Verfahren bezahlen die Krankenkassen nicht mehr länger hohe Preise für behauptete Innovationen, sondern vielmehr angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen.“ Jahrzehntelang hätten die Krankenkassen selbst für Arzneimittel, die lediglich Molekülvarianten bestehender Präparate waren, überteuerte Preise bezahlen müssen, ohne dass dies in der Patientenbehandlung einen Fortschritt darstellte. „Damit ist nun Schluss.“

Allein im laufenden Jahr seien durch verhandelte Erstattungsbeträge Einsparungen von bis zu 600 Millionen Euro möglich, betonte von Stackelberg. Einbußen bei der Versorgung gebe es dabei nicht. Auch die aktuellen Zahlen zu den Neueinführungen zeigten, dass Deutschland nicht von neuen Arzneimitteln abgeschnitten werde. „Vielmehr ist der faire Ausgleich zwischen den Interessen der Versichertengemeinschaft und jenen der pharmazeutischen Industrie zur gängigen Praxis geworden“, so der GKV-Vize. Lediglich fünf Produkte seien im Rahmen des AMNOG-Verfahrens durch den jeweiligen Hersteller vom deutschen Markt genommen worden. Der G-BA hatte diesen Arzneimitteln jeweils keinen patientenrelevanten Zusatznutzen gegenüber dem Behandlungsstandard attestiert.

Das könnte Sie auch interessieren

Schiedsstelle entscheidet über Cannabisextrakt

Sativex®: Erstattung auf niedrigem Niveau

AOK-Chef: Arzneimittelgesetzgebung darf kein Pharmawunschkonzert werden

Kassen kritisieren Pläne für Pharma-Gesetz

GKV-Spitzenverband fordert Korrekturen beim AMNOG-Verfahren

Einsparziele sind so nicht erreichbar

Bundesregierung will nicht am Nutzenbewertungs-Verfahren rütteln

Ein Kann, kein Muss

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.