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Berufsausbildung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Zwischenprüfung für PKA, Herbst 2014

5. November 2014 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Anmeldung

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2013/14 begonnen haben. Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.

Anmeldeschluss ist am Freitag, 26. September 2014

Abschlussprüfung für PKA, Winter 2014/2015

25. November 2014 in Frankfurt und in Kassel.

Praktische Abschlussprüfung: 14. Januar 2015 in Frankfurt und in Kassel.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Vorzeitige Zulassung

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können bei der Landesapothekerkammer Hessen, Tel. (0 69) 97 95 09 41, angefordert werden.

Anmeldung

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugehen.

Anmeldeschluss ist am Freitag, 2. Oktober 2014

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