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Welche Aufgaben haben Betriebsräte?

Serie Betriebsratswahlen – Teil 3

Sie haben noch keinen Betriebsrat in der Apotheke, interessieren sich aber für dessen Funktionen? Im Rahmen unserer Serie zu den von März bis Mai stattfindenden regulären Betriebsratswahlen wollen wir hier einen Überblick geben, was diese Arbeitnehmervertretung in deutschen Betrieben laut Gesetz für Aufgaben hat.

Während die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Branche oder Berufsgruppe von einer Gewerkschaft vertreten werden, sollen Betriebsräte diese Funktion im innerbetrieblichen Rahmen wahrnehmen. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat folgende allgemeine Aufgaben (§ 80 BetrVG):

Allgemeine Aufgaben nach BetrVG

Der Betriebsrat soll sicherstellen, dass geltende gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten eingehalten werden.

Ferner kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber Maßnahmen beantragen, die der Belegschaft und dem Betrieb dienen. Das könnten zum Beispiel regelmäßige Teambesprechungen sein, wenn diese noch nicht stattfinden, ein Konzept für Inhouse-Schulungen und andere Fort- und Weiterbildungsaktivitäten oder ein strategisches, sozial ausgewogenes System für die Urlaubsplanung.

Auch soll er die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern – und zwar bei der Einstellung, im laufenden Betrieb, bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung und nicht zuletzt bei ihrem beruflichen Aufstieg. Auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll sich der Betriebsrat einsetzen.

Wenn Mitarbeiter bzw. die Jugend- und Auszubildendenvertretung (siehe Textkasten) Anregungen haben, die betriebliche Belange betreffen, ist der Betriebsrat die richtige Anlaufstation. Er kann diese nach Prüfung dem Arbeitgeber vorlegen und deren Umsetzung vorantreiben, wobei er den bzw. die Ideengeber über den Stand zu informieren hat.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

In Betrieben, in denen es bereits einen Betriebsrat gibt, kann eine Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der Auszubildenden, Praktikanten und Werkstudenten unter 25 Jahren gewählt werden.

Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) findet alle zwei Jahre im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt und wird vom Betriebsrat vorbereitet und durchgeführt. Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 dürfen die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen (aktives Wahlrecht).

Bei 5 bis 20 aktiv Wahlberechtigten besteht die JAV aus einer Person, bei 21 bis 50 Wahlberechtigten aus drei Mitgliedern. In größeren Filialverbünden oder Versandapotheken kann dies also relevant sein.

Zur Wahl aufstellen lassen dürfen sich Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (passives Wahlrecht), auch wenn sie nicht mehr in Ausbildung sind. Sie dürfen aber nicht Mitglied des Betriebsrates sein. Wer während seiner Amtszeit im JAV das 25. Lebensjahr überschreitet, bleibt trotzdem Mitglied.

Außerdem soll der Betriebsrat dafür sorgen, dass die Rechte und Interessen von Schwerbehinderten, älteren und ausländischen Beschäftigten gewahrt werden und er hat Diskriminierung entgegenzuwirken.

Der Betriebsrat soll die Beschäftigung im Betrieb sichern und fördern und sich für Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz einsetzen.

Welche Rechte und Ansprüche auf Information, Beratung und Anhörung sowie Mitbestimmung der Betriebsrat hat, um diese Aufgaben umzusetzen, erläutern wir in einer weiteren Folge unserer Serie.

Weitere Infos auch im Mitgliederbereich unter www.adexa-online.de

 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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