Arzneimittel und Therapie

Warnung vor unbeabsichtigter Exposition mit Fentanyl-Pflastern

Nachdem sich der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz bei der EMA (PRAC) dafür ausgesprochen hat, die Produktinformationen von Fentanyl-Pflastern hinsichtlich einer unbeabsichtigten Exposition zu ergänzen, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun auf seiner Internetseite die deutschen Texte bekanntgegeben, die unter „Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“ und „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung“ in die Fach- und Gebrauchsinformationen aufgenommen werden müssen. Es sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass bei engem Körperkontakt nicht versehentlich ein Fentanyl-Pflaster auf die Haut einer anderen Person übertragen wird. Das Haften des Pflasters sollte engmaschig überprüft werden. Verwendete Pflaster sollten mit den Klebeflächen aneinandergeklebt und dann sicher entsorgt werden. Nicht verwendete Pflaster sollten in der Apotheke abgegeben werden. Grundsätzlich müssen Fentanyl-Pflaster vor und nach Gebrauch für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

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