DAZ aktuell

Erneute Warnung vor MMS

Anbietern des „Wundermittels“ drohen strafrechtliche Konsequenzen

BERLIN (jz) | Obwohl das als „Wundermittel“ angepriesene „Miracle Mineral Supplement“(MMS) eigentlich eine scharfe Chemikalie ist, vertrauen Tausende auf seine heilende Wirkung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben von der Anwendung bereits dringend abgeraten (siehe DAZ 2014, Nr. 23, S. 14). Letzte Woche hat nun auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eine Warnung herausgegeben.

Die Substanz werde derzeit verstärkt über Ebay und andere Internet-Portale angeboten, heißt es in einer Mitteilung des Landesgesundheitsamts. Konkret handle es sich bei den angebotenen Präparaten um eine Natriumchlorit-Lösung (nicht zu verwechseln mit Natriumchlorid), die gemeinsam mit einer verdünnten Säure angewendet (MMS 1) werden soll. Zum anderen gehe es um Calciumhypochlorit in Kapseln, das zusammen mit Wasser appliziert werden soll (MMS 2). Aus beiden Chemikalien entstünden dann jeweils Reaktionsprodukte, die auf Haut und Schleimhäuten je nach Konzentration reizend bis ätzend wirken.

Versprochen wird den Käufern, dass die Anwendung zahlreiche Krankheiten heile – etwa Krebs, Malaria, chronische Infektionen und Autismus. Für die Heilversprechen gebe es allerdings keinerlei wissenschaftliche Belege, mahnt das Gesundheitsamt. Die Anwendung könne vielmehr erhebliche Gesundheitsgefahren hervorrufen – unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Durchfall bis hin zu Nierenversagen und schweren Darmschädigungen. Da die Produkte in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen seien, müssten Inverkehrbringer, Händler oder andere Personen, die MMS-Produkte anbieten oder bewerben, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches gelte für Heilpraktiker, Ärzte oder andere Personen, die diese Behandlung anbieten oder durchführen. 

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