Medikationsmanagement

Der erste große Wurf – Ein Gastkommentar zum Grundsatzpapier von Olaf Rose

Olaf Rose

Paukenschlag aus Berlin! Mit dem Grundsatzpapier zu Medikationsanalyse und Medikationsmanagement setzt die ABDA Leitplanken in einem wichtigen Zukunftsbereich der Apothekerschaft, der in den letzten Jahren fast nur durch Einzelinitiativen von Pionieren geprägt wurde. Was aber ist an diesem Papier so beachtenswert, was ist neu, was bewegt die Fachwelt und wie wirkt es sich auf die Apothekenwelt aus?

Die Unterscheidung in Medikationsanalyse (MA) und Medikationsmanagement (MM) überrascht. Aus dem, was wir bislang MM oder MTM genannt haben wird jetzt eine MA. Hier werden die Begriffe vor allem des pazifischen Raumes übernommen. Nach dieser Definition kann zwar schon bei der MA auch eine Lösung erarbeitet und das Ergebnis dem Arzt vorgeschlagen werden, zum MM wird die Analyse aber erst durch die längerfristige Betreuung des Patienten und die Einbeziehung eines interdisziplinären Teams. Zum MM gehört damit jetzt mehr als zuvor. Berufspolitisch bringt diese Änderung den Vorteil, dass schnelle Trittbrettfahrer und Call-Center außen vor stehen. Man beugt so einem weiteren Ausfransen und einer Kommerzialisierung des Begriffes Medikationsmanagement wohl bewusst vor, ein weiteres Ausufern hätte die MM-Welle sonst vielleicht ähnlich wie seinerzeit beim Pharmaceutical Care bald wieder abebben lassen.

Für viele laufende Projekte zum Medikationsmanagement bedeutet dies aber, dass man sich begrifflich plötzlich in der Medikationsanalyse wiederfindet – und im Extremfall die Projekte umbenennen muss. Diese Unterscheidung zwischen MA und MM birgt also ein gewisses Konfliktpotenzial, wird sich über das Pharmaceutical Care Network Europe (PCNE) dann aber langfristig vielleicht auch im sonstigen Europa durchsetzen. Bei der MA werden ansonsten die drei Stufen der Definition der DPhG zum Medikationsmanagement übernommen, Stufe 2 wird dann aber noch einmal untergliedert. Herkunft und Umfang der zugrundeliegenden Daten spielen hier wie bisher die entscheidende Rolle. Begrüßenswert ist auch die neue Wortwahl: für Stufe 2 wird statt ‚intermediär‘ jetzt auch offiziell der Begriff ‚erweitert‘ etabliert, eine Forderung, die schon länger bestand. Ob für Stufe 3 der Begriff ‚umfassend‘ günstiger ist als der zuvor verwendete Terminus ‚klinisch‘ ist fraglich, jedenfalls ist es kongruent von ‚einfach‘ über ‚erweitert‘ bis ‚umfassend‘ zu benennen. Wichtig auch: ein wirkliches MM kann nur zusammen mit dem Arzt und anderen Gesundheitsberufen durchgeführt werden, mindestens, indem man den Arzt über das Ergebnis der MA informiert oder den Medikationsplan abzeichnen lässt, besser noch in echter Kooperation. Elegant ist in dieser Hinsicht auch die Abkehr vom ‚Medication Therapy Management‘ (MTM) zum Medikationsmanagement (MM), durch den fehlenden Therapieanspruch wird Konflikten mit der Ärzteschaft vorgebeugt – allerdings auch ein bisschen Selbstbewusstsein geopfert.

Das ABDA-Grundsatzpapier nimmt sehr schön die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen und Erfahrungen auf, die in diesem jungen Fachbereich der Klinischen Pharmazie in den letzten Jahren gemacht wurden. Damit gibt es wertvolle Tipps für diejenigen Apotheker, die sich hier künftig engagieren möchten. Gleich zu Beginn erwähnt das Grundsatzpapier, dass als Basis für eine MA das strukturierte Erfassen der Medikation erforderlich ist. Für die Praxis ist dies tatsächlich wichtig: nur durch das Abarbeiten der arzneimittelbezogenen Probleme (ABPs) anhand von strukturierten Formblättern erzielt man wirklich gute Ergebnisse. Neu ist auch die Definition, wie bei einer MA in vier Schritten vorgegangen werden soll. Bislang hieß es bei uns pragmatisch: 1. Datenerhebung/Patienteninterview, 2. Befund, 3. Übermittlung/Schulung. Dies ist hier jetzt genauer formuliert worden. Die Auswahl geeigneter Patienten anhand von fünf oder mehr Dauermedikamenten hat sich in der Wissenschaft bewährt und wird empfohlen. Relativ neu ist die Erkenntnis, dass Abweichungen zwischen Medikationsplan/Arztdaten und tatsächlicher Einnahme in Deutschland unglaublich häufig sind. Sie deckt sich mit Zwischenergebnissen der WestGem-Studie und findet auch im Grundsatzpapier ihren Niederschlag: sie soll auf jeden Fall bedacht werden. Das Papier hält auch dazu an, den Patienten in die Therapie mit einzubeziehen. Jeder Patient sollte aus Gründen der Adhärenz die Indikation und Sinnhaftigkeit einer Medikation nachvollziehen können. Auch an dieser Stelle wird der aktuelle Trend der klinischen Pharmazie aufgegriffen, Nebenwirkungen nicht mehr zu verheimlichen, sondern den Patienten auch bei Problemen nach der Abgabe zu begleiten und zu schulen.

Nicht praxisnah und zeitgemäß ist hingegen der Vorschlag, Arzneimittel-bezogene Probleme (ABP) am Patienten anhand der sogenannten MAI-Score Fragen aufzuspüren und abzuarbeiten. Der MAI-Score eignet sich zwar als valider Studienmesspunkt, ist als Checkliste aber nicht ausreichend und umständlich. Dies ist allerdings ein akademischer Disput, das Papier nennt auch andere Möglichkeiten, man wird die Erfahrungen anderer Arbeitsgruppen hoffentlich noch berücksichtigen. Gefundene ABPs sollen in jedem Fall nicht nur aufgedeckt, sondern auch gelöst werden, dies ist ja ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen therapeutisch orientierter Arbeitsweise und der bisherigen Apothekenpraxis. Up to date ist auch die Einbeziehung eines Medikationsplans als eines der Ergebnisse eines Medikationsmanagements. Der Nutzen eines aktuellen und standardisierten Medikationsplans beim Patienten konnte in vielen Untersuchungen der letzten Jahre aufgezeigt werden, mit der MAKI-Studie gibt es übrigens zur Kombination von MM und Mediplan auch schon ein erstes in Planung befindliches Studienprojekt.

Was ändert sich in Offizin und auf Station?

Zunächst kann nun nicht mehr jede beliebige Tätigkeit als Medikationsmanagement bezeichnet werden. Die vereinheitlichten Standards ermöglichen, dass MA und MM in Zukunft dauerhaft bei Patienten, Ärzten und Kassen verankert werden können und nicht im Durcheinander des Aktivismus wieder unterzugehen drohen. Der ausführende Apotheker hat nun, nach den POP-Fällen und dem DPhG-Statement, weitere Orientierungshilfen für die Erstellung einer MA oder eines MM.

Die neuen Begriffe und Definitionen werden sicherlich den Weg in zukünftige Projekte und Studien finden, auch wenn sie zunächst ein Umdenken fordern. Begrüßen wir also diesen ersten großen Wurf des Berufsstandes zur Vereinheitlichung und zu Qualitätsstandards beim Medikationsmanagement. Folgen muss im nächsten Schritt nun eine Vorgabe zu Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Pharmakotherapie und Medikationsmanagement. Dies wird sicherlich ein noch größerer Schritt für unseren Berufsstand sein. Mit diesem Grundsatzpapier liegt nun aber schon einmal der Grundstein für eine neue Ausrichtung der deutschen Pharmazie –vielleicht zieht mit der ABDA nun auch unser Beruf in ein neues Haus. 

Apotheker Olaf Rose, PharmD, Münster

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