Pharmazeutisches Recht

Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 vom 26. Juni 2014, S. 797, wurde die „Verordnung über die Durchführung von Mitteilungen nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes (Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung – TAMMitDurchfV)“ vom 18. Juni 2014 abgedruckt.

Sie können das Gesetz mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags hier herunterladen.

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