Pharmazeutisches Recht

Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2014 (BAnz AT 01.07.2014 B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderungen im 5. Kapitel – Einfügung eines neuen Abschnitts zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln nach § 35b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 14. November 2013 abgedruckt.*

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