DAZ aktuell

eGK bleibt Zankapfel

KBV wettert gegen GKV-Spitzenverband

BERLIN (ks) | Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wirft dem GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) „Borniertheit“ vor. Der Verband habe sein Engagement vollkommen auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) fokussiert – doch dieses diene weder Patienten noch Ärzten, sondern sei eine reine Verwaltungsanwendung, die sich weder positiv auf die Versorgungqualität auswirke noch messbare Einsparungen bringe.

Seit Jahren geht es nur schleichend voran, eine Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu etablieren. Die eGK gibt es zwar mittlerweile – aber ihre Funktionen sind noch mager. Überdies gibt es laut Gassen bis heute über sechs Millionen Versicherte, die bislang keine Karte von ihrer Kasse bekommen haben. Aber neben der nach wie vor nicht flächendeckenden Verteilung der eGK machen der KBV auch deren Anwendungen Sorge.

Als nächster Schritt steht das VSDM auf dem Plan – ein Projekt, für das GKV-Spitzenverband und KBV gemeinsam zuständig sind. Doch offenbar läuft die Zusammenarbeit nicht zum Besten. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag darauf hingewiesen, dass die Anwendungen der eGK vor allem den Patienten zugute kommen müssten – das VSDM zählt er nicht dazu. Auch über die Datenwege herrscht Uneinigkeit. Die Ärzte sind von ihrem Konzept überzeugt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten „das Sichere Netz“ als Datenautobahn entwickelt. „Unsere Lösung ist ein funktionierendes und sicheres System. Das bestätigen auch Datenschützer“, so Gassen. Und weiter: „Der GKV-Spitzenverband sollte mitarbeiten und zeitnah medizinische Anwendungsprojekte gemeinsam mit uns entwickeln. Doch die Kassenfunktionäre gerieren sich lieber als ewige Nein-Sager.“ Weitere Anwendungsprojekte für die eGK sind das Notfalldatenmanagement, die Kommunikation der Leistungserbringer, die elektronische Fallakte und das Medikamentenmanagement – letzteres wird Aufgabe des Deutschen Apothekerverbands sein. Wann diese Funktionen tatsächlich angewendet werden können, ist allerdings unklar.

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