Pharmazeutisches Recht

Anpassung und Neubildung von Festbetragsgruppen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 20. Mai 2014 (BAnz AT 20.05.2014, B4) ist eine „Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. Mai 2014 abgedruckt. Der GKV-Spitzenverband hat überprüft und beschlossen, die Festbeträge für die nachfolgenden Festbetragsgruppen mit ausschließlich verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 SGB V anzupassen. Es handelt sich dabei um die Festbetragsgruppen Alpha-Rezeptorenblocker, Angiotensin-II-Antagonisten, Beta-Rezeptorenblocker, Fluorchinolone, HMG-CoA-Reduktasehemmer, Protonenpumpenhemmer, Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Serotonin-5HT3-Ant- agonisten, Triazole, Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva, Kombinationen von ACE-Hemmern mit weiteren Diuretika, Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Hydrochlorothiazid, Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen Beta2-Sympathomimetika.

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 20. Mai 2014 (BAnz AT 20.05.2014, B3) ist eine „Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. Mai 2014 abgedruckt. Es werden die Festbeträge für sechs Festbetragsgruppen festgesetzt: Anastrozol, Ciclopirox, Exemestan, Letrozol, Levetiracetam, Tolperison.*

*Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

 

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