Insolvenz

Sanieren statt liquidieren

DAZ-Gespräch zum Thema Insolvenz von Apotheken

Peter Ditzel | Früher äußerst selten, heute dagegen ab und an zu sehen: eine Apotheke wird zahlungsunfähig, sie rutscht in die Insolvenz. Die Gründe dafür sind vielfältig, die Auswirkungen für die Betroffenen gleichen sich: die Existenz ist bedroht, da Apotheker mit dem Privatvermögen haften. Doch es gibt Auswege. Das heutige Insolvenzrecht ist nicht auf eine Beendigung des Unternehmens gerichtet, sondern auf seine Sanierung. Ohne rechtlichen Beistand und fachlichen Rat ist eine Insolvenz allerdings kaum zu überstehen.

Wir sprachen mit Apotheker Dr. Stefan Hartmann, selbst Inhaber von vier Apotheken, der über die Insolvenzberatung von Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen sammeln konnte, und mit Insolvenzanwalt Dr. Marco Liebler, München, der als Insolvenzanwalt bereits Apotheken und viele andere Unternehmen begleitete.

Mit dem Thema Apothekeninsolvenz kam Dr. Stefan Hartmann durch Zufall in Berührung. Eine Kollegin aus seinem Bekanntenkreis bat ihn, sich die betriebswirtschaftliche Situation ihrer Apotheke mit zwei Filialapotheken anzusehen. Bei der Durchsicht der Apothekenkennzahlen musste er zusammen mit einem Steuerberater feststellen: Die Apothekerin ist pleite – und sie wusste es noch nicht. Hartmann erinnerte sich an einen DAZ-Beitrag zum Thema Insolvenz (DAZ 2012, Nr. 37, S. 78), der die heutigen Sanierungsmöglichkeiten von Apotheken nach dem neuen Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aufzeigte. Vor diesem Hintergrund riet er der Kollegin den Gang in die Insolvenz, allerdings mit Eigenverwaltung der Apotheke. Ziel dabei war, die wirtschaftlich zu betreibende Apotheke aus dem Filialverbund zu retten, die anderen beiden Apotheken „herauszulösen“. Mit einem Team aus Mitarbeitern, Steuerberater, Rechtsanwalt und Insolvenzanwalt beschritt die Apothekerin dann den Weg der Eigenverwaltung. Wünschenswert ist natürlich dabei, wie Hartmann betont, wenn der Vermieter der zu rettenden Apotheke das Verfahren wohlwollend begleitet. „Es war eine wahnsinnig aufreibende Zeit für die betroffene Apothekerin“, so Hartmann, „nicht zuletzt, weil man mit dem Privatvermögen haftet und letztlich die eigene Existenz bedroht ist“.

Da sich die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzanwalt als sehr konstruktiv erwies, wurde Hartmann auch von anderen Apothekern gebeten, den Gang in die Insolvenz zu begleiten. Seine Aufgabe dabei ist, im Rahmen der Eigenverwaltung beispielsweise eine Prognose zur Fortführung der Apotheke zu schreiben, dem Sachwalter auf dem Gebiet des Apothekenrechts zuzuarbeiten oder Gespräche mit den verunsicherten Mitarbeitern oder dem Großhandel zu führen. „Denn Großhändler“, erläutert Hartmann, „stellen oft sofort die Belieferung ein, wenn eine Apotheke einen Insolvenzantrag stellt. Hier gilt es, den Großhandel von der Überlebensfähigkeit und Fortführung der Apotheke zu überzeugen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können.“

Der erste Schritt

Dass Insolvenzen von Apotheken derzeit zunehmen, konnte Insolvenzanwalt Dr. Marco Liebler bestätigen. Die Rahmenbedingungen für die Apotheke haben sich verändert. Auf Seiten der Kosten schlagen zum Beispiel die stark gestiegenen Mietpreise zu Buche, von Seiten der Politik machen zahlreiche Kostendämpfungsmaßnahmen zu schaffen, die nicht alle Apotheken auffangen können. Liebler: „Man sieht Insolvenzen aber auch deshalb häufiger, weil die Angst vor dem Schritt in die Insolvenz geringer geworden ist.“ Nach Auffassung des Insolvenzanwalts ist dieser Schritt bei Apothekern oft besonders hart, „weil z.B. der Vater auch Apotheker war – und der hatte damals noch erfolgreich die Apotheke geführt“.

Erschwerend kommt hinzu: Nicht nur die Apotheke ist weg, auch das Privatvermögen fließt in die Haftung mit ein. „Da tun sich menschliche Schicksale auf, das muss erst einmal verarbeitet werden“, weiß Liebler. „Und dann folgt ein großes dunkles Loch: Was passiert jetzt mit mir? Wie geht es weiter? Wie ist die rechtliche Situation? Ich erlebte eine Apothekerin, die zu mir kam, ihren Fall schilderte und zitternd vor mir saß. Sie hatte Angst. Das geht so weit, dass manche sogar Suizid-Gedanken haben. Ein tragfähiges Netzwerk aus Familie, Beratern und Freunden ist in dieser Phase unerlässlich.“

Apothekerinnen und Apotheker, die vor einer Insolvenz stehen, müssen wissen, dass das heutige Insolvenzrecht nicht auf eine Beendigung des Unternehmens abzielt, sondern auf die Sanierung des Unternehmens ausgerichtet ist. Apotheke und Vermögen fallen zwar zunächst unter den Beschlag der Gläubiger. Aber in vielen Fällen kann die Apotheke saniert werden, so dass man weiterarbeiten und die Apotheke erhalten kann. „Zwar ist das Vermögen dann weg“, so Liebler, „aber die Schulden sind auch weg. Nach dem Insolvenzverfahren hat der Apotheker keine Schulden mehr, er ist entschuldet. Der Schuldner bekommt durch das neue Insolvenzrecht eine Plattform, um neu zu beginnen.“

Apothekeninsolvenz in Eigenverwaltung

Bei einer klassischen Insolvenz, beispielsweise eines Handwerksbetriebs, übernimmt der Insolvenzverwalter das Unternehmen, er ist verwaltungs- und verfügungsbefugt, er führt die Geschäfte. Durch das neue Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist es nun einfacher möglich, eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen, wenn man nachweisen kann, dass man einen Berater hat und es gesichert ist, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Im Fall einer Apothekeninsolvenz könnte ein Insolvenzverwalter die Apotheke nicht weiterführen, da er nicht die Approbation als Apotheker besitzt und somit keine Apotheke leiten darf. Bei einer Apothekeninsolvenz kommt daher nur eine Eigenverwaltung von Apotheker und Insolvenzverwalter gemeinsam infrage. Eigenverwaltung bedeutet hier: Der Apotheker ist verwaltungs- und verfügungsbefugt, er braucht allerdings insolvenzrechtlichen Beistand. Der Sachwalter greift allerdings erst ein, wenn Gelder zweckwidrig ausgegeben werden.

Hinzugekommen ist das neue Schutzschirmverfahren, nämlich Eigenverwaltung in einem frühen Stadium, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Wenn also ein insolvenz-rechtlicher Berater bestätigt, dass finanzielle Probleme drohen, ist der Weg in die Eigenverwaltung mit Schutzschirm möglich. Der Vorteil dabei ist u.a., dass sich der Schuldner mit dem Berater den vom Gericht bestellten Sachwalter, sofern er dafür geeignet ist, selbst aussuchen kann, was früher nicht möglich war. Dadurch kann sich der Schuldner eine Person seines Vertrauens als Sachwalter aussuchen, was für viele das Verfahren erleichtert.

Und wie sieht es mit betriebswirtschaftlichem Rat und Beistand aus? Braucht nicht ein Apotheker, der die Apotheke abgewirtschaftet hat, Rat und Tat in betriebswirtschaftlichen Fragen? „In der Tat“, so Hartmann, „die Fälle, die mir bekannt geworden sind, waren hervorragende Pharmazeuten, aber betriebswirtschaftlich nicht sattelfest. Meistens hatten sie noch die falschen Berater um sich herum, die bei allen Szenarien nur den Best Case dargestellt und nicht die negativen Seiten ins Kalkül gezogen haben. Daher ist es nötig, dass der Apotheker ein neues tragfähiges Netzwerk um sich herum aufbaut und gegebenenfalls auch Steuerberater, die Bank und den Apothekenberater austauscht.“

Ursachen für Insolvenzen

Gibt es ein bestimmtes Muster oder sind die Gründe, warum eine Apotheke zahlungsunfähig wird, sehr unterschiedlich? Nach Auffassung von Hartmann resultiert eine Insolvenz – neben der Beeinflussung durch falsche Berater – aus zu hohen Kostenpositionen im Verhältnis zum Rohertrag. Liebler fügt hinzu: „Bisweilen spielen auch zu hohe Entnahmen eine Rolle, wenn teure Verpflichtungen wie beispielsweise eine Hausfinanzierung bestehen. Oder wenn der Apotheker schon vom Elternhaus her an einen gewissen Lebensstandard gewöhnt ist und bei schlechterer wirtschaftlicher Lage seinen Lebensstil nicht anpassen kann oder will.“ „Ein Beispiel: Center-Apotheken – so mancher unterschrieb schon mit dem Mietvertrag für seine Center-Apotheke seine Apothekenpleite“, ergänzt Hartmann, „hinzukommen überproportionale Investitionskosten, zu lange Öffnungszeiten, zu hohe Personalkosten und ein unterdurchschnittlicher Rx-Umsatz.“

Manchmal, so weiß Liebler, führt auch die Verliebtheit in Technik in den Ruin: „Da wurde zum Beispiel der teuerste Kommissionierautomat angeschafft mit allem Schnickschnack, ohne nach den Kosten zu fragen. Es ist bestimmt ein faszinierendes Gerät, für einige Apotheker ist das die kleine Spielzeugeisenbahn. Aber angesichts der Erträge wird es oft sehr schwierig, diese Kosten hereinzuholen.“

In vielen Fällen komme auch dem Steuerberater oder der ursprünglich finanzierenden Bank eine entscheidende Verantwortung zu, sind die Experten überzeugt. Ein Steuerberater sollte den Gewerbemietvertrag im Vorfeld prüfen und den Apotheker warnen. Auch Banken müssen bereits im Vorfeld genauer hinsehen und das Vorhaben des Apothekers und die Entwicklung der Apotheke und des Engagements zeitnah und eng begleiten und sich die Jahresabschlüsse vorlegen lassen. Und nicht zuletzt trügen auch Apothekenberater eine große Verantwortung, also diejenigen, die solche Objekte und Standorte auftun, sie den Apothekern vermitteln und sogenannte Gutachten liefern, die in aller Regel nur den günstigsten Fall der Entwicklung darstellen. Hartmann: „Geht diese Rechnung nicht auf, erwirtschaftet die Apotheke ein negatives Ergebnis, das in die Insolvenz führen kann.“

Nicht zu vergessen: riskante Filialeröffnungen. Insolvenzanwalt Liebler: „Wenn ein Apotheker, der über sinkende Margen klagt, auf den Rat von Beratern hin versucht, seine Marge zu multiplizieren, indem er eine oder mehrere Filialen eröffnet, geht das in den seltensten Fällen gut. Denn die Kostenlast der Filialapotheken wird oft unterschätzt. Das soll natürlich nicht heißen, dass jede Filialisierung zum Scheitern verurteilt ist. Wenn man sich auf gutes Personal stützen kann, wenn man weiß, dass eine Filialleitung teurer ist, und wenn man sich die Zeit nimmt, sich um die Filiale zu kümmern, kann sie auch erfolgreich betrieben werden. Eine Filiale muss sich fremdfinanziert, in Mieträumen unter der vorgegebenen Kostenstruktur rechnen können. Ansonsten heißt es: Finger weg.“

Die ersten Anzeichen für eine Insolvenz

Anfangs ist es meist ein schleichender Prozess, berichtet Hartmann. Wenn sich die Verluste langsam häufen, überlegen die meisten, wo noch Geld zu holen ist: „Es werden Sparbücher geplündert, die Lebensversicherung versilbert. Man versucht, Reserven in den Betrieb mit einzubringen – in der Hoffnung, dass sich die Zahlen drehen.“ Deutliche Anzeichen einer Insolvenz zeigen sich, wenn die Hauptgläubiger wie Großhandel, große Lieferanten oder Banken dem Apotheker auf die Füße steigen. „Wenn der Großhändler die Ware nur noch dann liefert, wenn die Apotheke die Rechnung bei Lieferung bar bezahlt, wäre dies für mich ein ernstes Zeichen, das auf eine Insolvenz hindeutet“, so Hartmann. Und Liebler ergänzt: „Ebenso, wenn die Bank wiederholt anruft und auf den deutlich überzogenen Kontokorrentkredit hinweist. Wenn sich die Telefonate zwischen Schuldner und Bank häufen, wenn Kreditrahmen nicht erweitert werden – das ist der Moment, der klar macht: Der Betrieb hängt am seidenen Faden!“

Während eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft die Pflicht haben, bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, gibt es diese Pflicht bei Privatpersonen wie dem Apotheker nicht. „Deswegen spielt es für den Apotheker keine Rolle“, macht Liebler deutlich, „ob er sich insolvent fühlt oder ob er tatsächlich schon insolvent ist. Solange er den Druck der Gläubiger erträgt, die Anrufe der Bank, den Gerichtsvollzieher, der neben der Kasse steht und die Einnahmen entnimmt – solche Fälle kenne ich –, kann er dies eine Zeit lang so machen.“

Wann unter den Schutzschirm?

Birgt das Schutzschirmverfahren noch Hoffnungen? Wie Liebler erklärt, kann der von der Insolvenz bedrohte Apotheker nur dann unter den Schutzschirm schlüpfen, wenn er noch zahlungsfähig ist, wenn er die fälligen Verbindlichkeiten rechtzeitig bezahlen kann. „Ein klassisches Beispiel“, so der Insolvenzanwalt, „wann man den Schutzschirm ansteuern sollte, ist folgender Fall: Eine kleine Apotheke lebt vom Arzt im Haus. Dieser teilt ihr mit, dass er in einem halben Jahr seine Praxis schließt und keinen Nachfolger hat. Der Mietvertrag der Apotheke läuft aber noch vier Jahre. Dieser Apotheker sollte sich umgehend unter den Schutzschirm begeben. Denn in der Insolvenz steht ihm ein Sonderkündigungsrecht auch für den Mietvertrag zu.“ Allerdings habe in diesem Fall das Problem bereits bei der Standortsuche begonnen. Es stelle sich die Frage, ob es sinnvoll sei, sich nur von einem Arzt abhängig zu machen. Zumindest sollte man in solchen Fällen im Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht vereinbaren für den Fall, dass beispielsweise zwei von fünf Ärzten das Haus verlassen.

Hartmann würde jedem Apotheker, der über mehrere Monate hinweg ein negatives Ergebnis, also einen negativen Cashflow, hat und bei dem weiteres Vermögen nicht vorhanden ist, dringendst empfehlen, sich mit seinem Steuerberater zusammenzusetzen.

Etwa 15 Prozent aller Apotheken erwirtschaften ein Vorsteuerergebnis von unter 50.000 Euro. „Wenn diese Apothekerinnen und Apotheker davon ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen und sonst über keine Einnahmen verfügen“, so Hartmann, „dann sollten sie sich Sachverstand dazuholen, um zu überlegen, wie es weitergehen kann.“

Ob es allerdings der bisherige Steuerberater sein soll, sei fraglich. Nach Ansicht von Hartmann könne man Apothekern generell nur empfehlen, mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten, die sich im Apothekenmarkt auskennen und ihrer Beratungspflicht nachkommen. Im Idealfall sollte zwischen Steuerberater und Mandant ein Vertrauensverhältnis herrschen. Natürlich gibt es aber auch die Fälle, in denen der Mandant beratungsresistent ist, nicht auf die Ratschläge des Beraters hören will. Oder der Berater nur noch wenig motiviert ist, wenn er auf sein Honorar warten muss.

Kein Anspruch auf Eigenverwaltung

Einen Anspruch, in die Eigenverwaltung zu kommen, hat keiner, stellt Liebler heraus. Der Apotheker müsse redlich sein, die Gläubiger und das Gericht müssten ihm zutrauen, sein Verfahren sauber abzuwickeln. Ein Apotheker, der beispielsweise Steuerschulden im sechsstelligen Bereich hat, werde wohl nicht in die Eigenverwaltung kommen, denn: „Wer Steuerschulden in dieser Höhe anhäufte“, verdeutlicht Liebler, „dem traut man nicht zu, seriös dieses Verfahren selbst abzuwickeln.“ Die Konsequenz in diesem Fall wäre die Schließung der Apotheke.

Und wie lange zieht sich eine Eigenverwaltung hin? Wenn sich Gewinne ergeben, wird die Masse aufgefüllt zugunsten der Gläubiger. In den seltensten Fällen schafft es der Schuldner, alle Schulden in einem angemessenen Rahmen abzutragen. Nicht selten kommt es beim Ausstieg aus der Eigenverwaltung zum Verkauf der Apotheke, der Verkaufspreis fließt den Gläubigern zu.

Eine andere Lösung: Die Apotheke wird verkauft, er darf aber als angestellter Apotheker weiterhin dort arbeiten und muss seine pfändbaren Beträge an die Masse abführen. Nach sechs Jahren erhält er die Restschuldbefreiung. Um ihn früher aus der Schuld zu entlassen, müssen über einen Insolvenzplan die Gläubiger besser gestellt werden, als es sich nach sechs Jahren ergäbe. „Das dürfte allerdings oft nicht einfach sein“, so Hartmann, „da das Warenlager zurückgekauft, das Inventar bewertet und die Restschuldbefreiung finanziert werden müssen. Hier dürfte es schwierig werden, eine Bank zu finden, die mitspielt. Praktisch kommt dies der Neugründung einer Apotheke ohne Sicherheiten gleich, belastet mit dem Makel, die Apotheke schon einmal an die Wand gefahren zu haben. Schafft man das aber, können die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen, und man kann das Verfahren innerhalb eines Jahres beenden.“

Und damit es erst gar nicht zu einer Insolvenz kommt, sollten sich junge Existenzgründer auch über das Thema Insolvenz informieren. Nach Ansicht Hartmanns müssten Landesapothekerverbände hier unbedingt Verantwortung für Kolleginnen und Kollegen übernehmen und sie über betriebswirtschaftliche Fragen bis hin zur Insolvenz und ihre Vermeidung informieren. Man könnte auch über Anlaufstellen nachdenken für Apotheker, die das Gefühl haben, wirtschaftlich nicht mehr klarzukommen. Hartmann: „Wenn sich ein Apotheker externen Rat holen möchte und noch nicht mit dem Steuerberater oder der Bank reden möchte, müssten die Apothekerverbände als Wirtschaftsverbände als Anlaufstelle für diese Kolleginnen und Kollegen fungieren.“

Kleiner Lichtblick: Unterm Strich gibt es mehr Fälle, die ein Insolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen und nach einer gewissen Zeit neu starten können als diejenigen, die ihre Apotheke für immer schließen müssen.

Autor

Peter Ditzel ist Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung.

pditzel@deutscher-apotheker-verlag.de 

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