DAZ aktuell

Kfz-Verbandskästen brauchen neuen Inhalt

Neue DIN-Norm seit 1. Mai in Kraft – Übergangsfrist bis Jahresende

BERLIN (jz) | Zum 1. Mai ist eine aktualisierte DIN-Norm für Kfz-Verbandskästen in Kraft getreten: Art und Menge des vorgeschriebenen Inhalts wurde den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Nach den bisherigen Vorgaben befüllte Verbandskästen dürfen aber noch das restliche Jahr verkauft werden. Im Jahr 2014 seien sowohl die alte wie auch die neue Normfassung parallel gültig, erklärt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministerium. Ab Januar 2015 gelte dann nur noch die aktualisierte DIN-Norm. In Fahrzeugen dürfen alte Bestandteile des Verbandskastens laut dem ADAC aber weiterhin verwendet werden – jedenfalls bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums.

Das in die aktualisierte DIN 13164 neu aufgenommene 14-teilige Fertigpflasterset umfasst gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Zudem sind nun zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher zur Reinigung unverletzter Hautpartien für den Verbandskasten vorgesehen sowie ein Verbandspäckchen in Kindergröße. Die vorgeschriebene Bestandteilliste wurde wiederum reduziert um ein Verbandspäckchen Größe M, ein Verbandstuch BR, vier Wundschnellverbände (DIN 13019-E 10 x 6) und die Möglichkeit der Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden.

Angesichts des nunmehr vorgeschriebenen neuen Inhalts verweist Danny Neidel, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen, auf die Möglichkeit der Aufstockung – etwa mit einem fertigen Ergänzungs-Set aus der Apotheke. „Meist ist es aber günstiger, einen komplett neuen Kasten zu erwerben, wie es ihn unter anderem auch in Apotheken gibt“, erklärt er – damit sei auch das Problem eventuell abgelaufener Verfallsdaten „gleich mit erledigt“. Natürlich sei das Apothekenpersonal aber auch bei der regelmäßigen Erneuerung des Materials gerne behilflich und halte alles bereit, was notwendig sei – vom Komplett-Set bis zur Verbandsschere. 

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