Sind das Umgangsformen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Zu „Mein liebes Tagebuch“ vom 27. April 2014 auf DAZ.online, hier: Tagebucheintrag zum 24. April
Sonntagmorgen, Frühstückszeit, eine gute Tasse Kaffee und meine sonntägliche Pflichtlektüre: Peter Ditzels „Mein liebes Tagebuch“. Da lese ich unter anderem: „... das suboptimale Testergebnis eine Steilvorlage für den GKV-Spitzenverband ist ...“ Ich lese den Satz zweimal, dreimal. Ach ja, der GKV-Spitzenverband und sein Verhältnis zu den deutschen Apothekern, übrigens gemeint sind nicht nur öffentliche Apotheken, sondern auch wir Krankenhausapotheker. Ich mache mir doch einmal das Vergnügen und gebe auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes als Stichwort Apotheke ein.
Bingo! 414 Treffer, und fast alle sind – einmal vorsichtig ausgedrückt – mit negativem Vorzeichen. Sind das nun dort alles „fiese Möpp“ wie man hier im Rheinland sagt, oder was treibt die eigentlich um? Immerhin, der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind gesetzlich bestimmt, § 217 fl. SGB V. Und gehört eigentlich dieses doch etwas unverständliche Gebaren gegenüber uns Apothekern wirklich mit dazu?
Wir brauchen nun wirklich kein neues Feindbild, aber wir können und müssen mit Fug und Recht einen fairen Umgang verlangen, gerade von einem Spitzenverband, der auf einer mächtigen gesetzlichen Grundlage agiert, und damit hoheitliche Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen bekommen hat. Der GKV-Spitzenverband ist keine Institution der Yellow Press, und kann auch keine journalistischen Freiheitsrechte verlangen.
Ach ja, was macht eigentlich unsere ABDA, was macht eigentlich „mein“ Kammerpräsident Lutz Engelen? Na dann, schlaft mal alle weiter, es ist ja noch Sonntagmorgen ... Eine schöne Woche noch.