INTERPHARM 2014 - Wirtschaft

Verlustgeschäft Rezeptur

Immense Kosten durch Rezepturherstellung – Defektur kann Chance auf Teilkostendeckung bieten

jz | Die Rezeptur gilt seit geraumer Zeit als Verlustgeschäft. Dementsprechend lange fordert auch die Standesvertretung von der Politik ein höheres Rezepturhonorar ein. Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Höhe des Verlustes nicht offensichtlich ist, denn die Ergebnisse jeder Kostenrechnung hängen von der Perspektive und der Fragestellung ab. Apotheker und Diplom-Kaufmann Dr. Thomas Müller-Bohn beschrieb im Rahmen der Wirtschafts-Interpharm die Rentabilität der Rezeptur – und verwies auf einen Weg, wie zumindest die Teilkosten der Herstellung gedeckt werden können.
Dr. Thomas Müller-Bohn

„Es gibt nicht die einen, richtig berechneten Kosten“, stellte Müller-Bohn zunächst klar. Wie Kosten auf ein einzelnes Produkt umgelegt werden, sei eine große Frage. Bei den Betäubungsmitteln sei das noch relativ einfach möglich, weil sie isoliert und ideal dokumentiert seien. Daten dazu, wie häufig welche Probleme in der Rezeptur auftreten, existierten bislang dagegen nicht. Auf Grundlage der wirtschaftlichen Daten von 2004 ermittelte Müller-Bohn 2005 die Rentabilität der Rezeptur mit einem Kostenrechnungsmodell, wobei die Kosten für die Anschaffung der vorgeschriebenen Rezepturausstattung in dieser Teilkostenrechnung nicht enthalten waren. Dabei ergaben sich für die hergestellten 30 Millionen Rezepturarzneimittel negative Deckungsbeiträge von 145 Millionen Euro pro Jahr für alle Apotheken in Deutschland, also durchschnittlich 6800 Euro pro Apotheke und Jahr – eine enorme Summe an zusätzlichen Verlusten durch die bloße Rezepturtätigkeit. Inzwischen dürfte diese Zahl noch deutlich höher liegen, da steigende Gehälter und die ApBetrO 2012 mit ihren zusätzlichen Anforderungen – insbesondere bei der Dokumentation – die Kosten weiter erhöht haben. „Die Rezeptur ist und bleibt also ein Verlustgeschäft.“

Defektur als einzige Chance

Wie kann die einzelne Apotheke diesem Verlustgeschäft entkommen? Müller-Bohn sieht die einzige Chance in der Defekturherstellung. Damit können die Kosten auf mehrere einzelne abgegebene Zubereitungen umgelegt werden. Durch die ApBetrO 2012 ist in Bezug auf die Prüfungsanforderungen für Defekturen viel Verunsicherung entstanden. Es wurde viel diskutiert, inwieweit die Defektur überhaupt noch weiter existieren kann. Doch es gibt bereits praktikable Konzepte zur Umsetzung, so Müller-Bohn – etwa ein risikoabhängiges Prüfungskonzept. Eine Synthese aus zwei Stufenmodellen ergibt, dass bei Defekturherstellungen mit geringem Risiko praktikable und wirtschaftlich vertretbare Prüfmethoden mit relativ geringem Aufwand eingesetzt werden können (Näheres zu diesem Konzept in der DAZ 2014, Nr. 12, S. 86). Unter guten Bedingungen decken die Erlöse aus kleinen Defekturchargen mit fünf Packungen die Teilkosten für die Arbeitszeit. Mit größeren Chargen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit. Wenn viele Defekturen oder auch Defekturen mit mittlerem Risiko hergestellt werden, bietet sich eine zusätzliche Geräteausstattung an. Wirtschaftlich bietet die Defekturherstellung also eine gute Chance auf Deckung der Teilkosten. Das mache sie aber längst nicht zum Gewinnbringer, betonte Müller-Bohn. Denn eine Fixkostendeckung sei auch mit ihr „praktisch unerreichbar“ – sie könne aber den Verlust mindern.

Honorar muss zumindest Teilkosten decken

Welche Honorierung wäre für die Rezeptur angemessen? Das Argument, die Rezeptur müsse als Gemeinwohlpflicht nicht kostendeckend sein, überzeugt jedenfalls nicht mehr. „Diese Zeit ist seit dem Kombimodell 2004 vorbei“, so Müller-Bohn. Mit der Umstellung der Apothekenhonorierung auf einen packungsbezogenen Festzuschlag bestehe allenfalls noch eine „begrenzte Mischkalkulation“. Die Politik habe spätestens mit Einführung des Nachtdiensthonorars im Jahr 2013 anerkannt, dass auch Gemeinwohlpflichten honoriert werden müssen. Zwar nicht auf einer Vollkostenbasis – aber sie dürfen auch nicht ruinös wirken. Nach dem Vorbild des Nachtdiensthonorars sollte ein zeitgemäßes Rezepturhonorar daher zumindest die Teilkosten für die eigentliche Herstellung in einem unproblematischen Fall decken, meint Müller-Bohn. Damit zumindest im Normalfall kein Verlust gemacht wird. Darüber hinaus müssten die Apotheken nach der Logik des Kombimodells für Fertigarzneimittel denselben Festzuschlag auch für die Abgabe und Beratung bei Rezepturen erhalten. 

Zum Weiterlesen

Zur Wirtschaftlichkeit der Rezeptur:

Dr. Thomas Müller-Bohn: Verluste begrenzen – Analyse zur Wirtschaftlichkeit der Rezeptur bei Einsatz eines Laborprogramms (DAZ 2013, Nr. 43, S. 32)

Zur Wirtschaftlichkeit der Defektur:

Dr. Thomas Müller-Bohn: Neue Chance für die Herstellung – Analyse zur Wirtschaftlichkeit der Defektur (DAZ 2014, Nr. 12, S. 86).

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