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Notdienstpauschale „auf dem Lohnkonto wiederfinden“

Interview zum Nachtnotdienst mit Karin Wahl

An der Frage, ob die Nachtdienstleistenden von der neuen Notdienstpauschale durch eine bessere Vergütung profitieren müssen, sind im März die Verhandlungen über einen neuen Bundesrahmentarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) vorerst gescheitert. Die Apothekengewerkschaft bat Karin Wahl um ihre Einschätzung. Sie war von 1977 bis 2005 Apothekeninhaberin und lange Jahre berufspolitisch aktiv, unter anderem von 1998 bis 2002 als Präsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Inzwischen arbeitet Karin Wahl als selbstständige Unternehmensberaterin im Gesundheitswesen.
Foto: Blasius
Karin Wahl

Adexa: Frau Wahl, wenn Jungapprobierte in der öffentlichen Apotheke einen zehnstündigen Nachtdienst von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens leisten, bekommen sie nach derzeit geltendem Bundesrahmentarifvertrag 65 Euro brutto. Die Vergütung steigt mit den Berufsjahren bis auf 79 Euro*. Damit liegt man dann immer noch unter dem geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ist das für einen akademischen Heilberuf angemessen entlohnt – auch mit Blick auf einen zunehmenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangel?

Karin Wahl: Der Notdienst ist eine wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit, die Arbeitszeit darstellt und die angemessen entlohnt werden muss. Der Berufsstand warb 2007 in einer Imagekampagne sogar mit Plakaten mit dem Slogan „Alles schläft, eine(r) wacht“. Aus vielen eigenen Notdiensten weiß ich, dass jeder Notdienst anders verläuft, abhängig von Wochentagen und Jahreszeiten. Manchmal ist nichts los, und manchmal ist die Hölle los. Man muss hochkonzentriert arbeiten und darf sich keine Fehler erlauben. Man bekommt in der Nacht keine Ware und darf somit endlich pharmazeutisch verantwortlich arbeiten. Da gilt nicht das Diktat der Rabattverträge, sondern es gelten die pharmazeutischen Kenntnisse und die Verantwortlichkeit für das Handeln der nachtdienstleistenden Person. Das alles zeigt, dass mit einem Betrag von 79 Euro diese Dienstleistung nicht abgegolten werden kann. Wahrscheinlich bekommt da jeder Pförtner in der freien Wirtschaft nachts mehr vergütet! Der Notdienst sollte von einer erfahrenen Person geleistet werden, die Risiken abschätzen kann, und die ist ganz sicher mehr wert als 65 Euro oder 79 Euro pro Nacht.

* Bei den PI und Apothekerassistenten beträgt die Vergütung des Nachtnotdienstes in der höchsten Berufsjahresgruppe lediglich 56 Euro.

 

Adexa: Nach europäischem Recht ist Bereitschaftsdienst als normale Arbeitszeit zu bewerten. Daraus folgt logisch, dass sie auch so bezahlt werden müsste. Mit einer Notdienstpauschale von aktuell rund 253 Euro pro vollständigem Notdienst wäre das möglich. Sehen Sie für die deutschen Apotheken hier einen plausiblen Ausnahmetatbestand?

Wahl: Notdienst ist normale Arbeitszeit für Mitarbeiter – wie im europäischen Recht festgelegt – und muss bei uns finanziell angeglichen werden. Ich denke, dass mit einem Betrag von 250 Euro eventuell ein Anreiz geschaffen werden kann, dass der Notdienst in den Apotheken nicht mehr als „Strafexpedition“ und „lästige Pflicht“ angesehen wird. Sicher stünde dann dafür vermehrt qualifiziertes Personal zur Verfügung. Es gibt zudem erfahrene Ex-Inhaber oder Doktoranden, die für diese Honorierung auch einspringen würden. Zusätzlich müsste auch noch eine Feiertags- und Wochenendpauschale erhoben werden. Bereits vor zehn Jahren war bei angemessener Bezahlung in meiner Apotheke der abwechselnde Notdienst kein Streitthema.

 

Adexa: Ist die Notdienstpauschale aus Ihrer Sicht zweckgebunden für die Notdienstleistung und damit auch für die jeweils Notdienstleistenden – oder sollte der Arbeitgeber über diesen Betrag völlig frei verfügen können?

Wahl: Der oder die Notdienstleistende sollte diesen Betrag auf dem Lohnkonto wiederfinden. Es muss da ganz klare Regeln geben.

Adexa: Und was empfehlen Sie den Arbeitgebern, der Gewerkschaft, der Politik?

Wahl: Vollmundig wird die Forderung erhoben, dass sich Leistung lohnen muss! Das gilt auch für die Apotheken. Wer sich oder seine Familie mit dem Gehalt, das er verdient, nicht ernähren kann, wird langfristig diesen Beruf nicht mehr ergreifen oder in anderen Berufszweigen als der öffentlichen Apotheke arbeiten. Immer längere Öffnungszeiten und ein Stammpersonal, das auf „Kante genäht“ ist und zudem nicht angemessen bezahlt wird, werden es immer schwerer machen, flächendeckend überhaupt Personal zu bekommen und zudem bitte auch noch gutes und qualifiziertes Personal. Es ist Aufgabe der Gewerkschaft und der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu verhandeln. Und es ist Aufgabe der Arbeitgeber, Arbeitszeitmodelle kombiniert mit Honorierungsmodellen zu entwickeln, die Anreize schaffen, gerne in der Apotheke zu arbeiten. Denn ohne gute Mitarbeiter floriert keine Apotheke!

 

Adexa: Frau Wahl, vielen Dank für diese Bewertung!

Fragen: Dr. Sigrid Joachimsthaler

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