INTERPHARM 2014 - Wirtschaft

Jedes BtM kostet 8,31 Euro

Studie beziffert Mehraufwand für Betäubungsmittel-Abgabe

ks | Schon seit geraumer Zeit fordert die ABDA, die Gebühr für die Abgabe von Betäubungsmitteln zu erhöhen. Derzeit sieht die Arzneimittelpreisverordnung für diese Leistung einen zusätzlichen Betrag von 26 Cent einschließlich Umsatzsteuer vor. Dieser Betrag ist seit 36 Jahren unverändert – früher waren es 50 Pfennige. Nun hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Uwe Hüsgen beauftragt, den Zusatzaufwand in Euro und Cent zu beziffern. Das Ergebnis stellten AKNR-Präsident Lutz Engelen und Hüsgen auf der Wirtschafts-Interpharm vor.
Lutz Engelen (l.) und Uwe Hüsgen

Engelen erklärte, dass die Studie zur BtM-Honorierung stellvertretend für das große Ganze in den Apotheken stehe: Sie befasse sich mit einem typischen Vorgang in der Apotheke und demonstriere anhand von validen Zahlen das Ungleichgewicht zwischen pharmazeutischer Leistung und Honorar. Die Apotheken könnten es sich nicht mehr leisten, eine aufwendige Leistung, die nicht angemessen honoriert wird, auf hohem qualitativen Niveau zu erbringen – die Entwicklung der Apothekenzahlen spreche hier Bände. Engelen sieht den Gesetzgeber gefordert, nötig seien adäquate und verlässliche Rahmenbedingungen, die es dem Apotheker ermöglichen, die Bevölkerung weiterhin ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Denn die BtM-Abgabe sei als Gemeinwohlaufgabe keinesfalls über das Fixhonorar von 8,35 Euro mitfinanziert. Spätestens seit Einführung der Rabattverträge sei diese Quersubventionierung „aufgefressen“.

Klar abgrenzbare Leistungen

Wie wenig wirtschaftlich es für Apotheken ist, BtM-Rezepte zu bedienen, machen die Studienergebnisse des Mathematikers Hüsgen deutlich. Der frühere Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein und heutige Berater zeigte zunächst den Umfang dieser Leistung auf: Nach Daten von Insight Health waren im Jahr 2013 rund 1,6 Prozent der in öffentlichen Apotheken abgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel Betäubungsmittel. Das machte im Schnitt 530 BtM-Fertigarzneimittel pro Apotheke. Es handelt sich also um einen überschaubaren und zugleich sehr sensiblen Markt. Dadurch eignet sich dieser Spezialbereich gut für eine konkrete Berechnung des Mehraufwandes, den der den Apotheken beschert. Um das Ausmaß dieses Aufwandes zu klären, befragte Hüsgen Apotheken in Nordrhein rund um die BtM-Abgabe – 55 auswertbare Antworten erhielt er.

Aufwand in drei Kategorien

Den Zusatzaufwand hat Hüsgen in drei Kategorien unterteilt: Erstens den Aufwand für sächlich und administrative Aufgaben – dazu zählen Vorlaufkosten wie etwa das Bereitstellen des BtM-Schrankes und Abgabebelege sowie der zusätzliche „normale“ Mitarbeiteraufwand für die Bestellung, Lagerung, Retoure und Vernichtung. Zweitens der Aufwand für zusätzliche pharmazeutische Prüfungen, die die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vorgibt. Und drittens den Sonderaufwand in besonderen Situationen, dazu zählt etwa der Botendienst oder die Notfallverordnung.

Pro abgegebenem BtM-Fertigarzneimittel entsteht in der Apotheke ein zusätzlicher Zeitaufwand von rund neun Minuten, errechnete Hüsgen. Überwiegend fällt dieser auf Approbierte. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf 4,19 Euro – Grundlage ist dabei der Tarifvertrag. Hinzu kommen Vorlaufkosten in Höhe von 1,33 Euro. Addiert man noch den Anteil an den Gemeinkosten der Apotheke, summieren sich die zusätzlichen Kosten auf 8,31 Euro pro abgegebenes BtM-Fertigarzneimittel – ohne Mehrwertsteuer (die in den jetzigen 26 Cent bereits enthalten ist).

Auch wenn Engelen die Zahlen als „seriös und realistisch“ betrachtet: Ihm ist klar, dass hier nur 55 Apotheken befragt wurden – eine größere Studie hätte den finanziellen Rahmen der Kammer gesprengt. Doch er hofft, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) den nun beschrittenen Weg weitergehen wird. Die Studie sei schon einmal eine gute Grundlage für die DAV-Vertreter, um mit den Krankenkassen in die Diskussion einzusteigen, so Engelen. 

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