Pharmazeutisches Recht

Nutzenbewertung nach § 35a des SGB V: Vemurafenib

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 20. März 2014 (BAnz AT 20.03.2014, B5) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vemurafenib“ vom 6. März 2014 abgedruckt.*

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