Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Enzalutamid

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 20. März 2014 (BAnz AT 20.03.2014, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Enzalutamid“ vom 20. Februar 2014 abgedruckt.*

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