Pharmazeutisches Recht

Zwei Nutzenbewertungen nach § 35a des SGB V

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 12. März 2014 (BAnz AT 12.03.2014, B1 und B2) sind zwei Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 20. Februar 2014 abgedruckt:

  • Colestilan (B1)
  • Pomalidomid (B2)


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