Pharmazeutisches Recht

Zulassung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2013 (BAnz AT 30. Dezember 2013, B8) ist die „3. Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassung von Arzneimitteln gemäß § 31 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG), über die Verlängerung der Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln gemäß § 39 Absatz 2c AMG und über die Verlängerung der Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel gemäß § 39c Absatz 3 AMG“ vom 21. November 2013 abgedruckt.

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