Gesundheitspolitik

Lösungen für barrierefreie Packungsbeilage

BMG begrüßt Vorschläge der Pharmaverbände

BERLIN (lue/ks) | Packungsbeilagen von Arzneimitteln sind oft schon für normal sehende Menschen ein Problem. Für Sehbehinderte und Blinde gilt dies erst recht. Pharmazeutische Unternehmen müssen Beipackzettel deshalb in einem für sie geeigneten Format zur Verfügung stellen – so bestimmt es das Arzneimittelgesetz. Die Verbände der Pharmahersteller wollen dieser Verpflichtung nun über die Einrichtung einer zentralen Telefon-Hotline nachkommen.

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte bei ihrer letzten Sitzung das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, bis Ende 2013 über die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu berichten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erarbeiten. Nun liegt dieser Bericht vor. Danach sieht das BMG aufgrund der bereits erfolgten Maßnahmen und weiterer Vorschläge keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

In seinem Bericht verweist das BMG auf die bereits bestehende Internetplattform www.patienteninfo-service.de. Hier können Pharmaunternehmen kostenpflichtig ihre Packungsbeilagen in geeignetem Format hinterlegen. Neben einem speziellen Großdruck-PDF für Sehbehinderte können sich Betroffene die Packungsbeilage auf der Internetseite auch vorlesen lassen. Zwar nutzen Patienten diesen Dienst laut Bericht häufig, die Hersteller allerdings kaum: Anfang November waren lediglich 934 Packungsbeilagen eingestellt. Die Pharmaverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa, die vom BMG um Stellungnahme gebeten worden waren, erklärten dazu, dass Pflege und Aktualisierung der Packungsbeilagen auf der Plattform sehr aufwendig seien – und überdies teuer. Stattdessen könnten sich die Betroffenen bei vielen Firmen über eine Telefon-Hotline informieren. Um den barrierefreien Zugang zur Packungsbeilage zu vereinfachen, schlagen die Pharmaverbände vor, eine zentrale Hotline einzurichten. Bei dieser würden die Patienten zu der entsprechenden Firma vermittelt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) sieht dies kritisch: Zum einen können Patienten, die Arzneimittel mehrerer Firmen einnehmen, unterschiedliche Ansprechpartner haben, zum anderen würde der Gesamtzugang zur Packungsbeilage verwehrt sein. Das BMG dagegen begrüßt die Idee einer zentralen Hotline. Da die gesamte Packungsbeilage vorgelesen werden könne und die Firmen sich außerdem grundsätzlich dazu bereit erklärten, sie in einem geeigneten Format zu übersenden, teilt das BMG die Bedenken des DBSV nicht.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.