Rentenbefreiung macht Ärger

Versorgungswerke beklagen zusätzliche Bürokratie

BERLIN (jz) | Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) fordert von der Politik, bei den Vorschriften zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Klarheit zu sorgen. Die beiden Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) hätten sowohl in der Rentenversicherung wie auch den Versorgungswerken zu einer massiven Zunahme der Bürokratie geführt.

Rentenbefreiung macht Ärger

Die Notwendigkeit, bei jedem Arbeitgeber- und vielen Positionswechseln in einem Unternehmen einen Befreiungsantrag zu stellen, habe zu einem Bearbeitungsstau mit monatelangen Wartezeiten geführt, kritisiert der ABV-Vorstandsvorsitzende Hartmut Kilger. Dies löse Mehraufwand bei allen Beteiligten aus – der Rentenversicherung, den Versorgungswerken, Arbeitgebern und den Betroffenen. Schon dies zeigt nach Auffassung des Verbandes, dass das BSG die Folgen seiner Auslegung der Befreiungsvorschrift nicht hinreichend bedacht hat.

Die Verengung auf historische Tätigkeitsprofile teilten die Freien Berufe künstlich, erklärt der ABV. Das führe zu einer unnötigen und für beide Systeme wie für die Betroffenen „unproduktiven Zersplitterung der Versicherungsverläufe“. Dabei sei die faire Zuordnung der Versicherten zu jeweils einem zuständigen Alterssicherungssystem gerade die erklärte Absicht des Gesetzgebers gewesen als er die sogenannte Friedensgrenze festlegte. Kilger: „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Entscheidung, ob eine berufsbezogene Tätigkeit eines Freiberuflers vorliegt oder nicht, von der jeweils zuständigen berufsständischen Kammer getroffen wird.“

Das BSG hatte im Oktober 2012 entschieden, dass einmal befreite Versorgungswerksmitglieder künftig bei jedem Tätigkeitswechsel zwischen oder in einem Unternehmen einen erneuten Befreiungsantrag stellen müssen. Im April 2014 entschied das Gericht, dass Unternehmensanwälte (sogenannte Syndikusanwälte) nicht im klassischen Sinn anwaltlich tätig seien und daher nicht befreit werden könnten. Letztere Entscheidung hat nach Auffassung Kilgers allerdings keine Auswirkungen auf andere Freie Berufe, etwa Apotheker, die in der Pharmaindustrie arbeiten. Sie seien grundsätzlich auch künftig befreiungsfähig. 

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen. Die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)