Recht

Mietrecht: Vermieter darf wasserlösliche Acrylfarben nicht „verbieten“

bü | Vermieter haben nicht das Recht, per Regelung im Mietvertrag ihren Mietern vorzuschreiben, Türen, Fenster und Heizkörper ausschließlich mit ölhaltigen Farben zu streichen, also nicht mit wasserlöslichen Acrylfarben. Dies schränke die Mieter ein, die Schönheitsreparaturen nach ihrem Geschmack durchzuführen, zumal damit für den Vermieter kein Nachteil verbunden sei.

(LG Berlin, 63 S 216/13)

 

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