Wirtschaft

Biosimilars in den Startlöchern

Hersteller fordern nachhaltigen Wettbewerb

BERLIN (ks) | Im kommenden Jahr werden eine Reihe Biopharmazeutika ihren Patentschutz verlieren – unter anderem die kostenintensiven Arzneimittel Humira® und Lantus®. Erste Biosimilars dieser Präparate warten bereits auf den Markteintritt. Aus Sicht des Europäischen Generikaverbands (EGA) und Pro Generika sind Biosimilars eine echte Chance – schließlich sind sie im Schnitt 25 Prozent günstiger als die Originale. Allerdings betonen die Verbände, dass ein früher Eintritt in die Versorgung möglich sein muss. Nur so könne sich ein nachhaltiger Wettbewerb entfalten.
Foto: Pro Generika/axentis.de/G.J.Lopa
Bork Bretthauer, Pro Generika: Ärzte und Apotheker sollen enger zusammenarbeiten, damit Biosimilars in der Versorgung ankommen.

Derzeit sind unter den Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel fünf Biopharmazeutika. Die Krankenkassen dürften sich freuen, wenn bald kostengünstigere Alternativen zum Originalpräparat zur Verfügung stehen. Allein bei Humira®, Herceptin® und Avastin® ließen sich laut Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer durch Biosimilars in den kommenden zehn Jahren in Deutschland 4,7 Mrd. Euro einsparen. Zwar werden bei diesen Arzneimitteln niemals 25 Wettbewerber zur Verfügung stehen, wie es bei Generika durchaus der Fall sein kann. Aber schon mit drei Präparaten wäre ein nachhaltiger Wettbewerb durchaus möglich, meint Nick Haggar, Präsident der EGA.

Erwartungen der Stakeholder

Doch damit Biosimilars wirklich in der Versorgung ankommen können, bedarf es der Kooperation aller Beteiligten – so müssen etwa Ärzte und Apotheker eng zusammenarbeiten, um die Patienten gut zu informieren. Außerdem sind Erfahrungen zu sammeln: Biosimilars müssen sich unter Beweis stellen und Vertrauen gewinnen. Ebenso sind Anreize zu setzen, damit Ärzte diese Arzneimittel vermehrt einsetzen. Nicht zuletzt muss die Preispolitik stimmen: Kostenträger sollen sparen, Hersteller sollen aber auch in der Lage sein, wieder investieren zu können. Zu diesen Erkenntnissen kommt eine aktuelle Studie, die das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag der EGA erstellt hat und die die beiden Verbände am 10. September 2014 in Berlin vorgestellt haben. Für die Studie wurden Ärzte, Apotheker, Unternehmen, Patienten und Gesundheitspolitiker in sieben EU-Ländern befragt.

Welche Konsequenzen aus der Studie sind für Deutschland zu ziehen? Bretthauer hat klare Vorstellungen: Für einen nachhaltigen Wettbewerb müsse etwa sichergestellt sein, dass Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Originalanbietern eines Biologicals sofort enden, wenn ein Biosimilar in den Markt eintritt – es müsse eine „Stunde null“ hergestellt werden. Auch Ausschreibungen wie im Generikamarkt will Bretthauer im Bereich der biotechnisch hergestellten Arzneimittel vermeiden. Anders als bei Generika besteht hier schließlich auch keine Austauschpflicht für Apotheken – Biosimilars sollen vor allem bei einer Neueinstellung bevorzugt zum Einsatz kommen. Und damit das klappt, setzt Pro Generia auf regionale Vereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Hier sollte man auf Best-Practice-Ansätze zurückgreifen. So hätten Biosimilars etwa in Sachsen, Bremen und Westfalen-Lippe vergleichsweise hohe Verordnungsanteile.

Spahn: Einschränkungen bei Rabattverträgen denkbar

Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, stellte in Aussicht, hier gesetzgeberisch tätig zu werden – allerdings gibt er einer Lösung der Selbstverwaltung den Vorzug. Sollte die Große Koalition angesichts des derzeitigen Aufregers Sovaldi® jedoch an den Arzneimittelmarkt herangehen, so könne man in diesem Zuge auch etwas für Biosimilars tun, so Spahn. Er erklärte, dass im kommenden Jahr die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ärzte abgeschafft werden und durch regionale Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen ersetzt werden sollen. Die Vertragspartner, so Spahns Vorstellungen, sollen sich dann auch über Biosimilars unterhalten. Was die unerwünschten Rabattverträge mit Orginalherstellern betrifft, so ist Spahn ebenfalls „hin- und hergerissen“, ob man hier eine gesetzliche Regelung treffen sollte. Wer als Krankenkasse Rabattverträge vor Ablauf des Patentschutzes schließe, müsse schon „ernsthaft große Rabatte kriegen“ – anderensfalls könne man das Verhalten einer solchen Kasse ohnehin als „Untreue“ zulasten ihrer Versicherten begreifen. Letztlich könne er sich aber eine Regelung vorstellen, nach der Rabattverträge über Biologika mit Originalherstellern nach Markteintritt gestoppt werden und eine Übergangzeit ohne Rabattverträge gewährt wird. Dies, so Spahn, sei „ein vergleichsweise kleiner Eingriff“. 

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