Recht

Zuzahlungen zum Firmen-Pkw können Werbungskosten sein

(bü) | Leistet ein Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, pauschal Zuzahlungen an seinen Arbeitgeber, so mindert sich dadurch der vom Mitarbeiter zu versteuernde „private Nutzungswert“. Führen die pauschalen Anteile zu einer Überzahlung, so kann der Arbeitnehmer den entsprechenden Betrag als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. (Das Finanzamt war noch anderer Auffassung, dass es sich bei diesen Überzahlungen um „Aufwendungen für die private Lebensführung“ gehandelt habe.)

(FG Baden-Württemberg, 5 K 284/13)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.