Recht

Das Altenheim hat keinen Anspruch auf eine „höhere Pflegestufe“ ...

(bü) | Befindet sich eine gesetzlich pflegeversicherte Frau in einem Pflegeheim und ist ihr die Pflegestufe I zuerkannt worden (mit den dafür maßgebenden Leistungsansprüchen), so kann sie dagegen durch Widerspruch und gegebenenfalls Klage angehen, wenn sie der Meinung ist, pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe II zu sein. Daraus würden sich dann auch höhere Leistungen für das Pflegeheim ergeben. Ist die Versicherte aber nicht dazu bereit, gegen die Entscheidung ihrer Pflegekasse anzugehen, so kann das Pflegeheim nicht an ihrer Stelle den Widerspruchs- und Klageweg beschreiten, um die höheren Leistungen zu erhalten. Da es sich um „höchstpersönliche“ Ansprüche handelt, ist dazu nur die pflegebedürftige Person berechtigt.

(SG Dortmund, S 41 SO 54/12)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.