Gesundheitspolitik

Kein Rütteln an Apothekenstrukturen

Bundesregierung äußert sich zu Vorschlägen des Sachverständigenrats

BERLIN (ks) | Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Gesundheits-Sachverständigenrats nicht, dass eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken für eine effizientere und effektivere Arzneimitteldistribution sorgen würde. Ebenso wenig hält sie von dem Vorschlag, die Apothekenhonorierung auf einheitliche Festspannen sowie apothekenindividuelle Handelsspannen umzustellen.

Dies geht aus der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. „Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet die inhabergeführte Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekerinnen und Apothekern am besten eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards“, schreibt Widmann-Mauz. Auch unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten bestehe keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen, solange eine flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sichergestellt bleibe.

Absage an individuelle Handelsspannen

Dem Vorschlag der Regierungsberater, die Apothekenhonorierung umzukrempeln, kann die Bundesregierung ebenfalls nichts abgewinnen. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des einheitlichen Apothekenabgabepreises bedeuten – mit der Folge, dass Versicherte für das gleiche Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedliche Zuzahlungen zu leisten hätten. „Es soll jedoch gerade ausgeschlossen sein, Patientinnen und Patienten in ihrer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten“, schreibt Widmann-Mauz. Gerade in Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben. Der Sachverständigenrat wollte mit einer solchen Honorierungsregelung einen Anreiz setzen, dass sich Apotheken auch in solchen Regionen ansiedeln – doch die Bundesregierung bezweifelt, dass dieser Plan aufgehen würde. „Eher wäre zu befürchten, dass es zu einem Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung kommen könnte“, so die Staatssekretärin.

Überdies verweist Widmann-Mauz darauf, dass der Sachverständigenrat nicht die möglichen negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelbereitstellung thematisiere, die sich ergäben, wenn der gesetzlich vorgegebene Großhandelsaufschlag entfiele und durch individuelle Vereinbarungen mit den Apotheken ersetzt werde.

Grüne: Fremd- und Mehrbesitzverbot entbehrlich

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Kordula Schulz-Asche, meint hingegen, das Fremd- und Mehrbesitzverbot sei für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht zwingend erforderlich. Allerdings: „Ich sehe im Moment aber auch keinen Anlass, hier als Grüne aktiv zu werden.“

Lieferengpässe: Weitere Maßnahmen denkbar

Weitere Fragen der Grünen-Fraktion der Bundesregierung rankten sich um Lieferengpässe bei Arzneimitteln. In ihrer Antwort konstatiert Widmann-Mauz, dass die Ursachen hierfür heterogen sind. Die Möglichkeiten, Engpässen wirksam entgegenzutreten, sind daher begrenzt. Diskutiert werde über ein verpflichtendes und erweitertes Melderegister zu aktuellen Lieferengpässen sowie eine Liste klinisch unentbehrlicher Medikamente. Auch die Frage, ob und inwieweit eine zusätzliche Vorratshaltung auf Herstellerebene die in der Regel mehrere Monate andauernden Lieferengpässe abmildern könnte, sei mit den Herstellerverbänden zu diskutieren, so Widmann-Mauz. Über weitergehende Maßnahmen werde man abhängig von der weiteren Entwicklung der Situation entscheiden.

Diese Absichten unterstützt auch die Grünen-Fraktion. 

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