Gesundheitspolitik

Gegenleistung gesucht

Dr. Thomas Müller-Bohn

Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Auch wenn wir es noch nicht wahrhaben wollen, sollten wir uns auf frostigere Zeiten vorbereiten und bald sogar an den Jahreswechsel denken. Der könnte neue Unsicherheit bringen, wenn die alten Gesundheitskarten ungültig werden und möglicherweise die Gültigkeit von Rezepten auf deren Grundlage infrage gestellt wird. Daher gilt es rechtzeitig vorzusorgen. Die Gelegenheit dazu erscheint günstig. Nach dem jüngsten Vertragsabschluss zur Anlage 3 der Hilfstaxe zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband verkündete Letzterer, 65 Millionen Euro pro Jahr (wenn auch einschließlich Umsatzsteuer) bei den Zytostatikazubereitungen einzusparen. Natürlich lässt sich argumentieren, dass damit nur die neuesten Einkaufskonditionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weitergegeben werden. Doch es bleibt eine deutliche Mehrbelastung der betroffenen Apotheken gegenüber dem status quo – und das trotz gestiegener Kosten. Wenn die GKV ihren Vorteil sogar selbst verkündet, stellt sich die Frage nach einem Entgegenkommen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Denn im Vertragsgeschäft drängen viele offene Fragen wie die Honorierung der Substitutionsbehandlung, die Importklausel, die Packungsgrößenverordnung und ganz besonders die Nullretaxationen. Die übliche Gültigkeit von Rezepten über den Jahreswechsel trotz auslaufender Gesundheitskarten müsste unter Vertragspartnern selbstverständlich sein, sollte aber vorsichtshalber festgeschrieben werden.

Dr. Thomas Müller-Bohn

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