Recht

Studentenjobs

Durch Zusatzbeiträge für die Rente Lücken füllen

bü | Bei den vielen Änderungen im Bereich der Sozialversicherung kein Wunder, dass kaum noch jemand Bescheid weiß, der nicht unmittelbar damit zu tun hat: Gibt es für Studenten, die ihr Studium aus eigener Kraft (mit-)finanzieren wollen, eine Möglichkeit, sozialabgabenfrei als „Werkstudent“ tätig zu sein? Und wenn ja – welche?

Beim akademischen Nachwuchs sind die Gesetze weniger streng als oft vermutet. Und auch weniger einengend als bei Schülern. Es wird allerdings unterschieden zwischen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf der einen sowie der Rentenversicherung auf der anderen Seite.

Minijob. Die Arbeitgeber der Studenten haben im Regelfall eine 13-prozentige Pauschale zur Kranken- und (falls der Student auf seinen eigenen Antrag hin rentenversicherungsfrei bleibt) eine 15-prozentige Pauschale zur Rentenversicherung zu entrichten, wenn ein von ihnen beschäftigter Student auf „450-Euro-Basis“ tätig ist.* Daneben können sie eine zweiprozentige Steuerpauschale übernehmen (wenn nicht, was bei Studenten in der Steuerklasse I im Regelfall günstiger ist, „auf Steuerkarte“ gearbeitet wird).

In der Rentenversicherung besteht (bei Beschäftigungsbeginn nach 2012) Versicherungspflicht, auf die verzichtet werden kann. Das ist aber nicht zu empfehlen und hat, wenn die Rentenversicherungspflicht nicht unterdrückt wird, zur Folge, dass der Student 3,9 Prozent Beitrag zur Rentenversicherung abführt: zum Beispiel 11,70 Euro bei 300 Euro Monatsverdienst (höchstens 17,55 Euro bei 450 Euro Monatsverdienst). Das sieht auf den ersten Blick nicht vorteilhaft aus – ist aber durchaus positiv zu sehen. Zum Beispiel mit Blick darauf, dass ein Studium bei der späteren Rente nicht mehr steigernd berücksichtigt wird. Mit dem Zusatzbeitrag können also bereits im Vorfeld Lücken im Rentenverlauf vermieden, zumindest reduziert werden. (Bei Beschäftigungsbeginn vor 2013 bestand ohnehin Rentenversicherungsfreiheit, auf die aber auch schon verzichtet werden konnte.)

Wenn es mehr als 450 Euro sind

Bei Verdiensten oberhalb von 450 Euro im Monat wird differenziert:

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Studenten können ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Verdienstes sozialabgabenfrei verdienen, wenn sie

  • während der Semesterferien arbeiten oder
  • zwar laufend, aber in der Woche nicht mehr als 20 Stunden.
  • Viel beschäftigte Studenten (jeweils bis zu 2 Monate befristet) haben ferner eine 6-Monats-Frist zu beachten: Gehen sie innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen einer bezahlten Arbeit mit wöchentlich mehr als 20 Stunden nach, so greift die Sozialversicherung auch nach ihrem Verdienst (mit knapp 20 Prozent). Das Gesetz unterstellt in diesen Fällen, dass das Studium zum „Nebenjob“ wurde.

Rentenversicherung. Studenten dürfen nur eingeschränkt Geld verdienen, wollen sie abgabenfrei bleiben. Das heißt: Sie arbeiten entweder im Minijob (siehe oben) oder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage. Dies dann ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsverdienstes und auch ohne Rücksicht darauf, wann im betreffenden Jahr gejobbt wird. 

* Achtung: Für BAföG-Empfänger sollten es nicht mehr als 400 Euro monatlich (laut Gesetz: 4800 Euro im Jahr) sein, weil sonst die Staatsknete reduziert wird.

 

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