Recht

Dauerhaft im Rollstuhl: „Treppensteighilfe“ ist notwendig

| Die gesetzlichen Pflegekassen sind verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Versicherten, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eine elektrisch betriebene „Treppensteighilfe“ zu finanzieren, damit sie im Rollstuhl sitzend Treppenstufen überwinden können. Außerdem ermöglicht es ihnen eine selbstständigere Lebensführung; denn um von der Wohnung nach draußen zu kommen oder von dort zurückzukehren, ist nur noch die Unterstützung durch eine Pflegeperson und nicht mehr, wie vorher, durch zwei Kräfte nötig. (Ein solches Hilfsmittel – Kosten etwa 4000 bis 5000 Euro – muss hier aus formalen Gründen von der gesetzlichen Krankenkasse des Behinderten bezahlt werden, was unterm Strich aber keinen Unterschied macht, weil Kranken- und Pflegekasse „unter einem Dach“ sind.)

(BSG, B 3 KR 1/14 R)

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