Wirtschaft

Sepa kommt endgültig

Am 1. August endet die Übergangsfrist – Bundesbank erwartet wenig Probleme

STUTTGART (wes) | Ab dem 1. August müssen alle Unternehmen und Vereine bei Lastschriften und Überweisungen das Sepa-Verfahren anwenden. Die Bundesbank erwartet aber nur wenige Probleme: Anders als im Februar sind die Unternehmen dieses Mal vorbereitet.

Eigentlich sollen schon seit 1. Februar alle Überweisungen mit IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ abgewickelt werden. Da aber viele Unternehmen die Umstellung nicht fristgerecht geschafft hatten, werden bisher auch die „alten“ Überweisungen noch akzeptiert. Diese Übergangsfrist endet nun. Privatpersonen können noch bis Februar 2016 die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen.

Laut einer Mitteilung der Bundesbank scheint dieses Mal die Umstellung weitgehend reibungslos zu verlaufen. Bereits im Juni seien über 90 Prozent der Überweisungen nach dem Sepa-Verfahren abgewickelt worden, bei den Lastschriften habe der Anteil 84 Prozent betragen. Trotzdem gebe es immer noch Unternehmen, die ihre Zahlungsaufträge im alten Format einreichten. Die Bundesbank warnt: Wenn Unternehmen nicht rechtzeitig umstellen, können Gebühren fällig werden. Außerdem könnten Zahlungsverzug und Liquiditätsengpässe drohen.

Für die Apotheke bedeutet die Sepa-Einführung, dass alle Kontodaten von Geschäftspartnern, Patienten und Mitarbeitern in der EDV entsprechend angepasst werden müssen. Außerdem sollte die IBAN und BIC allen Geschäftspartnern und Kunden mitgeteilt werden, z.B. durch Angabe auf den Briefbögen und in geschäftlichen E-Mails.

Tipp

Der Artikel „Fit für Sepa?“ (AZ 2013, Nr. 44) bietet einen umfassenden Überblick über Sepa und was in der Apotheke zu tun ist.

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