Gesundheitspolitik

Aut-idem-Liste im Plan

G-BA arbeitet an zweiter Wirkstoff-Tranche

BERLIN (ks) | Bis zum 23. Juni konnten betroffene Verbände – darunter die ABDA – zum Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Substitutionsausschlussliste Stellung nehmen. Laut G-BA-Chef Josef Hecken wurden die ausgewählten Substanzen nicht kritisiert – nur der Umfang der Liste passte nicht jedem. Mittlerweile arbeite der G-BA bereits am zweiten Aufschlag. Diesmal sollen auch Opiate berücksichtigt werden, kündigte Hecken letzte Woche Dienstag bei einer Diskussionsrunde anlässlich der Hauptversammlung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an.

Für die erste Tranche von Wirkstoffen, die künftig nicht mehr in der Apotheke ausgetauscht werden dürfen, folgt nun noch ein Anhörungsverfahren. Hecken hat keinen Zweifel, dass die Beschlussfassung für die ersten Substanzen innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Frist erfolgt. Im Oktober könne bereits die nächste Tranche von Wirkstoffen folgen. Derzeit bereite eine Arbeitsgruppe beim G-BA diesen zweiten Aufschlag vor. Hier will sich das Gremium insbesondere Immunsuppressiva zuwenden. Aber auch mit Schilddrüsenhormonen, Antiepileptika und Opioiden mit verzögerter Wirkstofffreisetzung werde man sich beschäftigen, so Hecken. Letztere gaben ursprünglich den Ausschlag, überhaupt eine Liste von Substanzen, die nicht der Aut-idem-Substitution unterfallen sollen, zu schaffen.

Hecken erklärte, dass der G-BA die Erstellung und Aktualisierung der Liste als fortlaufenden Prozess verstehe. Zudem betonte er, dass die erste Tranche von allen G-BA-Beteiligten – inklusive Patientenvertretern – einvernehmlich getragen werde. Es solle nicht der Eindruck entstehen, die Kassenseite wolle nicht, was vernünftig ist. Bei der jetzt anstehenden zweiten Tranche „zanke“ man sich noch etwas hinsichtlich des Schilddrüsenhormons. Aber der Rest sei im Grunde bereits geeint. Hecken unterstrich zudem erneut, dass der apothekerliche Sachverstand ausreichend in das Verfahren einbezogen sei. Man werde sich die Stellungnahme der Apotheker genau ansehen. „Da geht kein Wissen verloren“, so der G-BA-Chef.

Nach Informationen der AZ hat die ABDA in ihrer Stellungnahme unter anderem klargestellt, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit bei allen Betrachtungen Vorrang vor Wirtschaftlichkeitsfragen haben müsse. Zudem plädiert sie dafür, dass Apotheken im Einzelfall auch bei einem bestehenden Austauschverbot pharmazeutische Bedenken geltend machen können – bislang ist dies nicht so vorgesehen.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) regt in seiner Stellungnahme an, dass sich die weitere Analyse der potenziell zu ergänzenden Wirkstoffe daran orientieren sollte, dass bei Indikationen, die eine besonders gute Einstellung der Patienten und eine konstante Arzneimitteltherapie erfordern, über die Kriterien des G-BA hinaus eine Aut-idem-Substitution ebenso kritisch zu hinterfragen ist wie bei Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite. Beides gelte insbesondere bei kritischen Darreichungsformen. 

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