Recht

Urlaub 2014

Antworten auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen

bü/az | Einige sind schon unterwegs, weil sie „schulferienunabhängig“ planen können. Viele lauern schon auf den Start in die Ferien. Sie alle träumen von nur erholsamen oder (auch) erlebnisreichen Urlaubstagen. Von Ärger träumt niemand. Doch wenn’s um die Termine geht, kommt es immer wieder mal zu Reibereien zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Jahresurlaub.

Wie viel Urlaub steht mindestens zu? Das Bundesurlaubsgesetz sieht vier Wochen Mindesturlaub pro Kalenderjahr vor. Bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage; bei Teilzeitkräften und beispielsweise einer „Zwei-Tage-Woche“ acht Tage, was aber ebenfalls „vier Wochen“ ausmacht. Die Tarifverträge sehen allerdings meistens – oft gestaffelt nach Alter und Betriebszugehörigkeit – längere Urlaubsansprüche vor. Der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter sieht einen Erholungsurlaub von 33 Werktagen für alle Apothekenmitarbeiter vor. Ab einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit kommt ein weiterer Werktag dazu. Arbeitet der Mitarbeiter weniger als sechs Tage in der Woche, sind die Werk- in Arbeitstage umzurechnen.

Haben Eltern schulpflichtiger Kinder Vorrang? Grundsätzlich ja. Gibt es mehrere solcher Eltern, dann entscheidet der Arbeitgeber – gegebenenfalls mit dem Betriebsrat – über die Reihenfolge, was sich durchaus auch abwechselnd über mehrere Jahre erstrecken kann.

Kann man durch „Sammeln“ von Überstunden den Urlaub verlängern? Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ist das möglich. Dazu gezwungen werden kann aber weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer.

Kann Urlaub „häppchenweise“ genommen werden? Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub „zusammenhängend“ zu gewähren, es sei denn, betriebliche oder persönliche (Arbeitnehmer-)Gründe würden eine Teilung erforderlich machen. Laut dem Tarifvertrag für die Apotheke kann der Apothekenleiter verlangen, dass ein Erholungsurlaub von mehr als 24 Werktagen geteilt wird, von denen der eine mindestens drei Wochen betragen muss.

Gibt es immer Urlaubsgeld? Lohn oder Gehalt laufen während des Urlaubs als „Urlaubsentgelt“ weiter. Zusätzliches Urlaubsgeld sieht das Gesetz nicht vor, der Tarifvertrag in den Apotheken – anders als in manch anderer Branche – auch nicht. (Laut Tarifvertrag bekommen Apothekenmitarbeiter aber eine Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts. Sie kann auch als Urlaubsgeld ausgezahlt werden.)

Für wen gelten Betriebsferien? Bleibt eine Apotheke in der Hauptferienzeit eine bestimmte Zeit lang geschlossen, handelt es sich um Betriebsferien. Einem Arbeitnehmer kann natürlich auch außerhalb der Betriebsferien Urlaub bewilligt werden. Besteht dann aber während der Betriebsferien keine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn, so hat der Arbeitnehmer keinen Entgeltanspruch. In Betrieben ohne Betriebsrat – also den allermeisten Apotheken – kann der Arbeitgeber übrigens alleine über den Betriebsferien-Termin entscheiden.

Wer darf den Urlaubstermin verlegen? Ein per Urlaubsliste eingeteilter Urlaub kann nur verlegt werden, wenn dringende betriebliche Gründe eintreten (etwa die Erkrankung mehrerer Kollegen) oder persönliche Gründe beim Arbeitnehmer (etwa die schwere Erkrankung des Ehepartners). Wird der Urlaub auf Veranlassung des Arbeitgebers verlegt, so muss er dem Arbeitnehmer etwaige Mehrkosten ersetzen, zum Beispiel Stornogebühren oder einen Saisonzuschlag (und zwar gegebenenfalls für die ganze Familie).

2014er Urlaub bereits abgefeiert – darf ein Arbeitnehmer Ferien „im Vorgriff“ nehmen? – Nein. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Unbezahlter Urlaub ist allerdings im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.

Ist es erlaubt, während des Urlaubs woanders zu arbeiten? Das Bundesurlaubsgesetz untersagt Erwerbstätigkeiten, „die dem Urlaubszweck zuwiderlaufen“. Aber: Gefälligkeitsarbeiten für den Nachbarn fallen nicht darunter. Auch „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten sind erlaubt, etwa die Arbeit am eigenen Haus. Ansonsten gilt: Wer während des Urlaubs anderswo arbeitet, der muss mit einer Kündigung seines Arbeitgebers rechnen.

Geld statt Urlaub: geht das? Das Bundesurlaubsgesetz verbietet die Barabgeltung von Erholungsurlaub. Ausnahme: Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus und steht ihm noch Urlaub zu, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, so muss der Chef ihn bar abgelten. Im Tarifvertrag für die Apotheken ist geregelt, dass bis zu drei Urlaubstage im Kalenderjahr ausgezahlt werden können, und zwar mit je 1/25 des Brutto-Monatsgehalts. Voraussetzung: Eine Vereinbarung zwischen Apothekenleiter und Mitarbeiter.

Muss man im Urlaub für den Chef erreichbar sein? Auch wenn es anderslautende Vereinbarungen gibt: Zu einer Kommunikation mit seinem Arbeitgeber ist ein Mitarbeiter während seines Urlaubs nicht verpflichtet. Weder muss das Handy ständig „am Mann“ sein noch müssen regelmäßig die E-Mail-Eingänge geprüft werden. Und von seltenen (für den Betrieb äußerst wichtigen) Fällen abgesehen, darf der Chef seine Mitarbeiter auch nicht aus dem Urlaub „zurückholen“. 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.