Recht

Unterschreibt auch der Ehepartner, kostet es 50 Prozent der Vorsteuer

(bü) | Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender, der den Pachtvertrag für seine Geschäftsräume nicht alleine unterschrieben hat, sondern zusätzlich auch seine Ehefrau (hier auf Wunsch des Vermieters), so kann er die Vorsteuer aus den Mietzahlungen nur zur Hälfte ansetzen. Dies deshalb, weil die Ehefrau „nicht selbst unternehmerisch tätig“ ist.

(FG Düsseldorf, 1 K 2947/11)

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