Gesundheitspolitik

Haftstrafen für Omeprazol-Fälscher

Schneller Prozess vor dem Landgericht Stuttgart

BERLIN (ks) | Vier Jahre Haftstrafe für Jürgen J. und zwei Jahre – zur Bewährung ausgesetzt – für seinen Bruder Kai J. So lautet das am 22. Mai ergangene Urteil des Landgerichts Stuttgart im spektakulären Omeprazol-Fälschungsprozess. Die geständigen Angeklagten akzeptierten das Urteil – es ist damit bereits rechtskräftig.

Die Hauptverhandlung, die am 12. Mai begonnen hatte, fand ein schnelles Ende. Zunächst waren noch weitere Verhandlungstage im Juni angesetzt. Doch der Hauptangeklagte Jürgen J. – ein studierter Apotheker – zeigte sich von Anbeginn des Prozesses geständig.

Im letzten Jahr hatten aufgetauchte Omeprazol-Fälschungen zu zahlreichen Rückrufen geführt und für Aufregung gesorgt. Zuvor war der illegale Handel fünf Jahre unentdeckt geblieben. Die betroffenen Hersteller und die zuständigen Behörden betonten, dass von den Fälschungen keine Gefahren für die Patienten ausgingen: Identität und Gehalt des Wirkstoffs stimmten mit dem Original überein.

Nun wurden der frühere Apotheker und sein Bruder schuldig gesprochen. Jürgen J. muss sich wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel in 22 Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung und Betrug als Haupttäter verantworten. Kai J. wurde wegen Beihilfe an diesen 22 Fällen schuldig gesprochen. Seit März 2013 sitzen die beiden bereits in Untersuchungshaft. Während für Jürgen J. die Haft nun eine Weile fortdauert, kann sein Bruder wieder in die Freiheit – allerdings für die kommenden zwei Jahre auf Bewährung und unter Auflagen.

Die geschädigten Pharmaunternehmen Ratiopharm und Hexal können nun auf zivilrechtlichem Wege versuchen, Schadenersatz zu bekommen. Ob sie dabei Erfolg haben, ist offen. Der Staat wird zu ihren Gunsten jedenfalls kein Vermögen bei den Angeklagten abschöpfen. 

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