Gesundheitspolitik

Gerangel um Impfstoff-Rabattverträge

Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss: Kassen wollen sich nicht einschränken lassen

BERLIN (ks) | Rabattverträge über Impfstoffe scheiden die Geister: Die gesetzlichen Kassen möchten nicht an ihnen rütteln, Impfstoffhersteller und Apotheker wollen sie gänzlich verbannen. Die Regierungskoalition sucht einen Mittelweg. Sie will gesetzlich regeln, dass Krankenkassen diese Rabattverträge künftig nur noch mit mindestens zwei Herstellern pro Region schließen dürfen. Dieser Kompromiss schmeckt am Ende keinem – das wurde am 21. Mai bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich.

Die ABDA kam in der Anhörung zwar nicht zu Wort. Sie hatte die geplante Gesetzesänderung aber in ihrer schriftlichen Stellungnahme als „sinnvoll“ bezeichnet. Zugleich äußerte sie jedoch Zweifel, ob eine solche Verpflichtung ausreicht. Sicherer wäre es aus ihrer Sicht, bei Impfstoffen ganz auf Rabattverträge zu verzichten – und in der logischen Folge auch bei anderen Arzneimitteln.

In der Anhörung selbst übte Dr. Martin Terhardt, Kinderarzt und Mitglied der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Kritik an den Impfstoff-Rabattverträgen. Sie hätten nicht nur zu Konfusion bei den Ärzten geführt, sondern durch die Verunsicherung der Patienten auch für sinkende Impfquoten gesorgt. Problematisch sei, dass die Verträge – anders als in anderen Ländern – nicht mit Impfzielen oder garantierten Abgabemengen verknüpft seien. Grundsätzlich plädiert Terhardt allerdings dafür, den Markt wieder dem Wettbewerb zu überlassen. Auch Dr. Markus Frick vom Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) betonte, der Vorschlag der Fraktionen greife zu kurz. Ob ein zweiter Hersteller einen Komplettausfall kompensieren könne, hält er für fraglich. Der vfa fordert vielmehr einen konsequenten Verzicht auf Impfstoffausschreibungen. Zudem bezweifelt er, dass mit den Rabattverträgen Einsparungen erzielt werden können, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Engpass-Gefahren stehen.

AOK: 50 Mio. Euro Einsparungen pro Saison

Dr. Sabine Richard, Leiterin der Arzneimittelabteilung im AOK-Bundesverband, sieht dies anders. Sie nannte die Summe von rund 50 Millionen Euro, die die GKV durch die Grippeimpfstoff-Verträge pro Saison spare. Diese würden fehlen, wenn die geplante Änderung käme. Denn die Vorgabe von zwei Vertragspartnern schwäche die Ausschreibung stark. Und das weitere existierende Sparinstrument für Impfstoffe – die Referenzpreisabschläge – sei nicht befriedigend umgesetzt. Nur 40 Prozent des Marktes seien hiervon erfasst, so Richard. Ohne die Rabattverträge gäbe es also Impfstoffe, für die gar keine Abschläge anfielen. Dieser Markt wäre dann gegenüber anderen Arzneimitteln „deutlich privilegiert“.

Hermann: Über adäquate Vorratshaltung nachdenken

Für den Chef der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, geht die geplante Änderung grundsätzlich in die falsche Richtung. Eigentlich solle sie dafür sorgen, die Versorgungssicherheit zu steigern – doch damit habe sie gar nichts zu tun. Um Lieferengpässe zu vermeiden, helfe der Umstieg auf ein Zwei-Partner-System nicht weiter – zudem sei er EU-vergaberechtlich nicht statthaft. Wer wirklich Versorgungssicherheit in einem so eng oligopolisierten Markt wie dem der Impfstoffe haben wolle, sollte besser über eine „adäquate Vorratshaltung“ nachdenken. Dies sei bei Impfstoffen sicher nicht ganz einfach – „gleichwohl ist es kein Ding der Unmöglichkeit“, so Hermann.

Auch der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, betonte, dass Rabattverträge nicht für Engpässe verantwortlich seien. Bislang habe es acht Lieferengpässe gegeben – das prominenteste Beispiel war Begripal, das in der Impfsaison 2012/13 fehlte. Hier war es sicherlich der Rabattvertrag, der die Situation verschärfte. In den anderen sieben Fällen schieden Rabattverträge hingegen „weitgehend als Ursache aus“. Dennoch: Die Krankenkassen seien bei der Abfassung ihrer Verträge schlauer geworden, so Stackelberg. Mittlerweile sei genau beschrieben, zu welchem Zeitpunkt wie viel zu liefern sei. Auch Hermann erklärte, dass der Unternehmer bei den neuen Verträgen seine 100-prozentige Lieferfähigkeit versichern müsse. Sei sie nicht gegeben, folgten Vertragsstrafen.

Nicht zuletzt verwies Stackelberg darauf, dass es ohnehin nur bei Grippeimpfstoffen eine relevante Zahl von Originalanbietern gebe – elf an der Zahl. Bei anderen Impfstoffen seien es meist zwei, manchmal drei. In diesen Fällen, so ergänzte Hermann, bedeute die beabsichtigte Regelung also das Aus für Rabattverträge. Und auf die Einsparungen wollen die Kassen nicht verzichten. Stackelberg hat jedenfalls kein Verständnis für eine Regelung, die „die Profite der Pharmaindustrie grundlos unterstützt“. 

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