Kommentar

Neue Variante

Neue Variante


Dr. Thomas Müller-Bohn

Den Apothekern wird derzeit kaum Hoffnung auf eine baldige Honorarerhöhung gemacht. Zusätzliches Geld für neue Leistungen zu erhalten, ist damit noch wichtiger. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn erklärte dazu bei den Münsteraner Gesundheitsgesprächen, wenn die Apotheker über Leistungen selbst entscheiden könnten, müssten diese budgetiert werden (siehe Artikel "Honorarfrage muss warten"). Diese Logik erscheint nachvollziehbar – doch dann sollten die Apotheker eben nicht (immer) selbst über neue Leistungen entscheiden.

Eine praktikable Variante wäre, dass der Arzt das apothekerliche Medikationsmanagement oder andere Leistungen verordnet, ähnlich wie eine Überweisung zum Facharzt oder die Verordnung einer Physiotherapie. Um jeden Konkurrenzgedanken beim Arzt zu vermeiden, sollte zusätzlich eine Abrechnungsziffer für seinen Umgang mit der Rückmeldung des Apothekers geschaffen werden.

Dies wäre keine Konkurrenz zu ARMIN, sondern eine Ergänzung. Denn wir können auch bei bestem Verlauf nicht erwarten, dass alle Krankenkassen und alle Ärzte von derselben Vertragsvariante begeistert sein werden. Sinnvoller erscheint, einen Modulbaukasten zu schaffen, der nach den jeweiligen Vorlieben zusammengesetzt wird. Außerdem ist es selten gut, alles auf eine Karte zu setzen. Darum sollte es nicht nur einen Weg zu den neuen patientenorientierten Leistungen geben. Die Variante der ärztlichen Verordnung bringe ich hier nicht zum ersten Mal ein, aber sie scheint mir heute passender als je zuvor.

Dr. Thomas Müller-Bohn

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