Recht

Wenn eine clevere Praktikantin für dumm verkauft werden soll ...

bü | Beschäftigt ein Arbeitgeber (hier ein Supermarkt) eine 19-Jährige unentgeltlich als „Praktikantin“ und verlängert er den Vertrag mehrmals, so kann die junge Frau für den gesamten Zeitraum Arbeitsentgelt nachfordern, wenn sie regelmäßig als normale Mitarbeiterin eingesetzt wurde. (Hier arbeitete die Praktikantin, die sich einen Ausbildungsvertrag erhoffte, wöchentlich weit mehr als es im Einzelhandel üblich ist – bis ihr der Geduldsfaden riss. Sie forderte für die von ihr – Tag für Tag aufgezeichneten – 1728 Arbeitsstunden Lohn nach und bekam ihn vom Arbeitsgericht Bochum in Höhe von 10 Euro pro Stunde zugebilligt. Die Nachzahlung belief sich deshalb auf 17.280 Euro. Begründung: Es habe sich nicht um ein Praktikantenverhältnis gehandelt, in dem Kenntnisse vermittelt werden, sondern um ein ganz normales – wenn auch unbezahltes – Arbeitsverhältnis ...)

(ArG Bochum, 2 Ca 1482/13)

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