Gesundheitspolitik

Zweierlei Maß

Klaus G. Brauer
Herausgeber der AZ

„Am Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten“ – lasen wir im Koalitionsvertrag. Und sind erleichtert. An Vereinbarungen vom Typ „Da ändern wir nichts“ wird erfahrungsgemäß – innerhalb einer Legislaturperiode – selten gerüttelt. Andererseits: Noch nie wurde eine Koalitionsvereinbarung eins zu eins umgesetzt. Immer blieb Etliches liegen, Etliches wurde auch modifiziert. Bislang wurden aber immer auch Themen aufgegriffen, die in der Koalitionsvereinbarung keinen Niederschlag fanden – zum Beispiel weil sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht gesehen oder unterschätzt wurden. Gut so, denn eine Koalitionsvereinbarung ist kein Dogma, das abschließend das Ende politischer Gestaltung einläutet.

Das sehen Politiker, wenn es ihnen zu Pass kommt, gern auch mal anders. Hilde Mattheis zum Beispiel. Im DAZ-Interview wurde die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion von unseren Hauptstadtredakteuren gefragt, wie sie zu den – wir wissen: wahrlich begründeten – Honoraranhebungen für BtM und Rezepturen stehe. Mattheis: „Was steht dazu im Koalitionsvertrag?“ „Nichts“ – so die DAZ-Redakteure zutreffenderweise. „Eben“, konterte Mattheis: „Dann halten wir uns mal einfach an den Koalitionsvertrag.“ Das hört sich – Verzeihung – ziemlich schnoddrig an. Nimmt da jemand kaltlächelnd hin, dass Apotheken mit viel Rezepturen und BtM-Verordnungen beides, wo immer möglich, abzuwimmeln versuchen – weil sie bei jeder Rezeptur und jedem BtM deutliche Verluste kassieren? Es sollte sich herumgesprochen haben, dass das Problem durch Quersubventionierung nicht mehr zu lösen ist.

Nur am Rande: Da war doch 'was mit einer 10%igen Honorarerhöhung, die sich die Koalitionsabgeordneten Ende Februar genehmigt haben. Im Koalitionsvertrag war dazu nichts zu finden. „Eben“. Quod licet jovi, non licet bovi?

Dr. Klaus G. Brauer

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