Recht

Unangekündigtes Gerüst muss entfernt werden

| Ein Mieter braucht es nicht zu dulden, dass der Vermieter unangekündigt ein Gerüst aufbauen lässt, das es Arbeitern ermöglicht, in die Wohnung zu sehen und welches außerdem die Sicht nach draußen behindert und die Einbruchsgefahr erhöht. Er kann eine einstweilige Verfügung gegen seinen Vermieter erwirken. Nur bei einer rechtzeitigen Ankündigung der Maßnahme kann sich der Mieter auf die besondere Situation einstellen.

(LG Berlin, 65 T 158/13)

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