Recht

Rx-Abgabe ohne Rezept: Ein Fall für den BGH

Revision zugelassen

BERLIN (ks) | Der Fall sorgte letztes Jahr für Aufsehen (AZ 2013, Nr. 40, S. 7): Ein baden-württembergischer Apotheker wollte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Kollegin durchsetzen, weil diese verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgab. Während ein solches Verhalten strafbar ist, hielt es das Oberlandesgericht Stuttgart wettbewerbsrechtlich nicht für relevant. Jedenfalls wenn es sich um einen nur einmaligen, versehentlichen oder gar entschuldbaren Gesetzesverstoß handele, sei dieser nicht geeignet, die Interessen von Verbrauchern und Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Der Kläger legte aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser machte nun per Beschluss den Weg in die nächste Instanz frei. 

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