Gesundheitspolitik

AkdÄ veröffentlicht Interessenkonflikte

Transparenzbestrebungen: Kontakte zur Industrie sollen öffentlich sein

BERLIN (jz) | Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) will für mehr Transparenz sorgen und veröffentlicht ab sofort Interessenkonflikte ihrer ordentlichen Mitglieder – Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, professionelles Urteilsvermögen oder Handeln unangemessen zu beeinflussen. Künftig sollen auch Geldbeträge, die AkdÄ-Mitglieder von Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern erhalten haben, offengelegt werden.

Als Fachausschuss der Bundesärztekammer berät die AkdÄ die Bundesärztekammer (BÄK) in wissenschaftlichen Fragen des Arzneimittelwesens und bewertet unter anderem Arzneimittel. Vor diesem Hintergrund führen insbesondere finanzielle Beziehungen zu Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern oder Industrieverbänden zu Interessenkonflikten, die das Risiko einer unangemessenen Beeinflussung erhöhen, erklärt die AkdÄ.

Wichtige Voraussetzung für unabhängige Bewertung

Neben der Entwicklung von Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten will sie daher die Interessenkonflikte veröffentlichen. „Bei Mitgliedern der AkdÄ sind sowohl die Transparenz bei Interessenkonflikten als auch der korrekte Umgang mit ihnen eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Bewertung von Arzneimitteln“, erklärt dazu der Vorsitzende der AkdÄ, Dr. Wolf-Dieter Ludwig. „Mit den aufgestellten Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten zeigen wir, dass es konstruktive Wege gibt, einerseits die Beeinflussung bei Bewertungen von Arzneimitteln durch die Industrie gering zu halten, gleichzeitig aber den wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu behindern“, ergänzt Dr. Klaus Lieb, Sprecher der Arbeitsgruppe Interessenkonflikte der Arzneimittelkommission.

Geldbeträge fehlen bislang

Die Kurzbiographien und Interessenkonflikt-Erklärungen der ordentlichen AkdÄ-Mitglieder sind auf der Internetseite der Kommission (www.akdae.de/Kommission/Organisation/Mitglieder/OM/) aufgelistet. Um welche Beratertätigkeiten, Fortbildungsveranstaltungen, Vorträge, klinische Auftragsstudien oder anderen Forschungsvorhaben es sich dabei handelt, wird bislang allerdings nicht genauer ausgeführt – ebenso fehlen Angaben zu konkreten Geldbeträgen. Laut einem BÄK-Sprecher ist eine Veröffentlichung der Honorarbeträge ab dem Jahr 2015 geplant – rückwirkend für das Jahr 2014. 

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