Recht

Mit einer Tankkarte nicht zu sorglos umgehen

| Wird mit einer Tankkarte Benzin getankt, obwohl sie nicht von ihrem Eigentümer eingesetzt wurde, so muss der Karteninhaber dennoch für den Betrag geradestehen und den Saldo akzeptieren. Das Oberlandesgericht Hamm brachte es auf den Punkt: Entweder habe der Mann tatsächlich selbst getankt, erinnert sich aber nicht mehr daran, oder hat den missbräuchlichen Karteneinsatz fahrlässig ermöglicht. Denn ohne die maßgebende PIN habe niemand die Möglichkeit gehabt, die Karte einzusetzen.

(OLG Hamm, 19 U 186/10)

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