Gesundheitspolitik

Aut-idem-Liste: Schiedsverfahren auf Eis

Dr. Rainer Hess lässt Gemeinsamen Bundesausschuss ran

BERLIN (ks) | Das Schiedsverfahren zur Substitutionsausschlussliste liegt auf Eis. Die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess sieht davon ab, die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband benannten Sachverständigen einzuladen und mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Sie geht davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich bald mit der Materie befassen wird.

Am 7. Januar 2014 hatte die Schiedsstelle unter anderem beschlossen, die Frage, welche weiteren Wirkstoffe der Austauschverbotsliste zugefügt werden sollten, zwei Sachverständigen vorzulegen. Der DAV benannte daraufhin Professor Dr. Ulrich Jaehde als Gutachter für seine Seite, der GKV-Spitzenverband schickte Professor Dr. Bernd Mühlbauer ins Rennen. Bevor die Experten jedoch offiziell beauftragt werden konnten überholte sie der Gesetzgeber und verabschiedete das 14. SGB V-Änderungsgesetz, das am 1. April in Kraft treten soll. Mit diesem wird die Erstellung der Substitutionsausschlussliste dem G-BA übertragen. Am 14. März muss das Gesetz zwar noch den Bundesrat passieren – Widerstand ist allerdings nicht zu erwarten.

Unnötige Kosten vermeiden

Noch sei das Schiedsverfahren nicht ganz beendet, sagte Dr. Hess der AZ. Sollte das 14. SGB V-Änderungsgesetz wider Erwarten doch nicht durchgehen, werde man die Gutachter einladen. Doch zum jetzigen Zeitpunkt würde dies nur unnötig Kosten verursachen. Es sei nicht sinnvoll, die Sachverständigen jetzt mit Gutachten zu beauftragen, die sie erst vorlegen könnten, wenn der G-BA bereits aktiv geworden sei.

Vereinbartes hat Bestand

Ebenso habe man vereinbart, dass der Teil des Schiedsbeschlusses, der die Rahmenvertragsänderung zum 1. April 2014 regelt, Bestand haben soll, berichtete Hess. Danach sind ab kommenden Monat das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin nicht mehr in der Apotheke austauschbar – es zählt nur noch die Verordnung des Arztes, pharmazeutische Bedenken sind in der Regel ausgeschlossen. Allerdings könne der G-BA diese Regelung auch wieder außer Kraft setzen, so Hess. Er schließt nicht aus, dass sich an der Beurteilung der potenziellen Listen-Wirkstoffe etwas ändert, wenn nun der G-BA ans Werk geht. Statt Apothekern sitzen nun Ärzte mitbestimmend am Tisch. Vorteil dieser Variante könnte sein, dass man nunmehr auch auf Indikationen abstellt und nicht ausschließlich auf Wirkstoffe. 

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