Gesundheitspolitik

EU-Regelung für E-Zigarette

Europäisches Parlament verabschiedet Tabakrichtlinie

BERLIN (jz) | Das Europäische Parlament hat am 26. Februar grünes Licht für die überarbeitete EU-Tabakrichtlinie gegeben. Damit wird es erstmals auch eine EU-weite Regelung für E-Zigaretten geben: Sie soll grundsätzlich frei verkäuflich bleiben.Den angenommenen Text muss der Ministerrat nun noch genehmigen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Regelungen entsprechend anzupassen.

Die Verschärfung der Tabakrichtlinie war innerhalb der EU stark umstritten, vonseiten der Tabakindustrie wurde über Jahre intensives Lobbying betrieben. Die neuen Vorgaben sollen insbesondere Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abhalten. „Die neuen Maßnahmen tragen entscheidend zur Tabakregulierung bei, und werden verhindern helfen, dass eine neue Generation von Rauchern heranwächst“, erklärte die Berichterstatterin Linda McAvan (S&D). Es seien Kinder, nicht Erwachsene, die mit dem Rauchen anfingen – die große Mehrheit der neuen Raucher sei jünger als 18 Jahre.

Schockbilder, Aromaverbot und Mindestgröße

Mit der Zustimmung hat das EU-Parlament jetzt den zwischen Vertretern von Parlament und Mitgliedstaaten gefundenen Kompromiss bestätigt: Künftig müssen 65 Prozent der Zigarettenpackungen aus abschreckenden Warnhinweisen bestehen, Packungen mit weniger als 20 Zigaretten werden verboten, ebenso Aromastoffe – für Menthol gibt es allerdings eine Übergangsfrist bis 2020.

E-Zigarette grundsätzlich frei verkäuflich

Die Vorschriften sehen außerdem vor, dass die nicotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten (Liquids) im Prinzip als Tabakprodukte frei verkäuflich bleiben – aber nur, solange sie eine Nicotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten und keine heilende Wirkung versprechen. Andernfalls benötigen sie eine Zulassung. „Ich hätte mir gewünscht, dass Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten, kann aber mit der gefundenen Lösung gut leben“, erklärt dazu die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt. Unverständlich und inkonsequent findet sie aber, dass es kein Verbot von Geschmacksstoffen in den Liquids geben wird. „Damit wird die E-Zigarette aufgewertet“ – und das, obwohl es bislang keine Studien zu den möglichen Langzeitfolgen von E-Zigaretten gebe. 

Das könnte Sie auch interessieren

Tabakrichtlinie verabschiedet

EU-weite Regelung für die E-Zigarette

EU-Tabakrichtlinie auf der Zielgeraden

Bei E-Zigaretten entscheidet die Dosis

Neue EU-Tabakrichtlinie für mehr Verbraucherschutz beschlossen

E-Liquids sind keine Arzneimittel

Händler kämpfen um ihr Produkt

E-Zigarette vor Gericht

Nikotinhaltige Liquids keine Arzneimittel – E-Zigarette kein Medizinprodukt

Nichts für die Apotheke

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.