Gesundheitspolitik

GKV-Spitzenverband nimmt Schiedsstellenantrag zurück

G-BA soll allein über Substitutionssausschluss befinden

BERLIN (ks) | Der GKV-Spitzenverband will keine Schiedsstellenentscheidung mehr: Am 23. Dezember 2013 hat er seinen Antrag zur Festlegung von Kriterien und Inhalten einer Substitutionsausschluss-Liste zurückgenommen. Man habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil inzwischen ein politischer Konsens darüber bestehe, die Regelungsbefugnis über die Liste auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen, teilte der Verband mit.

Nach den zähen und ergebnislosen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) waren die Gesundheitspolitiker sämtlicher Bundestagsfraktionen ungeduldig geworden. Sie drängten die Rahmenvertragspartner immer wieder, sich auf eine Liste von Arzneimitteln zu verständigen, die auch bei Vorliegen von Rabattverträgen nicht ausgetauscht werden sollten. Genutzt hat es nicht – Kassen und Apotheker fanden keinen Konsens. Daher wurde die Schiedsstelle angerufen.

Nach der Bundestagswahl gingen Union und SPD dann einen Schritt weiter: In ihrem Koalitionsvertrag legten sie fest, dass der G-BA nun die Aufgabe übernehmen soll – und zwar innerhalb einen kurzen Frist, anderenfalls soll das Bundesgesundheitsministerium zur Ersatzvornahme schreiten können.

Gefahr abweichender Entscheidungen

Zur Zeit der Antragsstellung bei der Schiedsstelle sei diese Entwicklung keinesfalls absehbar gewesen, heißt es nun in der Mitteilung des GKV-Spitzenverbands. Vor diesem Hintergrund bestünde bei Weiterführung des Schiedsverfahrens die Gefahr, dass die Vertragspartner einerseits und der G-BA andererseits zu unterschiedlichen Entscheidungen kämen.

Die in der Folge zu erwartenden Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung und der damit verbundene Aufwand seien dringend zu vermeiden, meint der GKV-Spitzenverband. Zudem handele es sich bei der Substitutionsausschlussliste um einen fakultativen Vertragsinhalt des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung. „Es besteht daher also auch in zeitlicher Hinsicht kein Grund, der Entscheidung des GBA vorzugreifen“, so der GKV-Spitzenverband. Auch wenn dies der Kassenverband nicht erwähnt: Für ihn ist der Weg über den G-BA auch derjenige, der ihm mehr Einfluss auf Kriterien und Inhalt der umstrittenen Liste sichert – schließlich ist er die stärkte Bank in diesem Gremium. 

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