Adexa-Info

Steuertipps zum Jahresende

Fachbücher, Altersvorsorge, Hochwasserschäden …

Noch ist Zeit, um bis zum Jahreswechsel einige steuerliche Punkte zu optimieren. Tipps dazu gibt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL), mit dem ADEXA seit einigen Jahren eine Kooperation zugunsten der Mitglieder geschlossen hat. Vielleicht ist auch eine Empfehlung für Sie dabei:

Arbeitnehmern steht ein jährlicher pauschaler Betrag von 1000 € für Werbungskosten zu – unabhängig davon, ob solche Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Wer diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum Beispiel durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überschreitet – das ist ab etwa 15 km einfachem Arbeitsweg der Fall – kann mit weiteren (notwendigen) Ausgaben Steuern sparen. Ein Beispiel für abzugsfähige Werbungskosten sind die Ausgaben für Fachliteratur: Also schnell noch einen Blick auf die Website www.buchoffizin.de/fachbuecher/pharmazie.html werfen – da ist sicherlich das eine oder andere Werk dabei, das für Ihre Arbeit nützlich ist. Wenn Sie sich zu Hause online weiterbilden wollen oder nach medizinischer Evidenz für die Beratung suchen müssen, könnten Sie auch einen Laptop oder ein Notebook bis 487 € inklusive Umsatzsteuer geltend machen.

Richtig geriestert?

Falls Sie einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie im Kalenderjahr 2013 tatsächlich 4% Ihres Jahresarbeitslohnes als Mindesteigenbeitrag geleistet haben, um die ungekürzte staatliche Förderung zu erhalten. Wenn nicht, könnte eine Nachzahlung sinnvoll sein. Maximal sind pro Jahr 2100 € als Eigenbeitrag abzugsfähig, von denen die Grund- und ggf. Kinderzulage(n) abgerechnet werden. Die Grundzulage beträgt 154 €; für jedes Kind gibt es 185 € Kinderzulage, für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 €.

Betriebliche Altersvorsorge

2013 können Arbeitnehmer bis zu 2784 € (entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen. Wenn Sie ADEXA-Mitglied im Tarifbereich des ADA sind (Bundesgebiet mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein), haben Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag (gestaffelt nach Ihrer Wochenarbeitszeit, maximal 27,50 € pro Monat) sowie bei Gehaltsumwandlung auf einen 20%igen Arbeitgeberzuschuss.

Tipp

Steuertipps des BDL finden Sie als ADEXA-Mitglied auch im Login-Bereich auf unserer Website www.adexa-online.de

Außergewöhnliche Belastungen

Wer wegen einer Erkrankung besonders hohe Ausgaben hatte, kann hier Kosten steuerlich geltend machen, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Diese ist von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Online können Sie diese Belastungsgrenze z.B. hier ermitteln: http://tinyurl.com/bwvye6u.

Gleiches gilt auch für die Beseitigung von Hochwasser- oder Sturmschäden bei selbst genutztem Wohneigentum und Kosten für notwendigen Hausrat und Kleidung, die wiederbeschafft werden müssen.

Frist für 2009

Wer für 2009 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, aber mit einer Erstattung rechnen kann, hat im Dezember 2013 die letzte Möglichkeit, dies zu tun.

Alles böhmische Dörfer?

Sie finden Begriffe wie Eigenbelastungsgrenze und Arbeitnehmer-Pauschbetrag total abschreckend? Wenn Sie an Ihre nächste Steuererklärung denken, überfällt Sie ein Schreikrampf? Dann sollten Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen. ADEXA-Mitglieder und ihre Familienangehörigen können ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg (Tel. 040/363829; Fax 363058, info@adexa-online.de). Sie nennt Ihnen dann einen Verein in Ihrer Nähe. 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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