Pharmazeutisches Recht

Nutzenbewertung verschiedener Arzneimittel im Bestandsmarkt

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. Dezember 2013 (BAnz AT 05.12.2013, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit 5. Kapitel § 16 der Verfahrensordnung (VerfO)“ vom 14. November 2013 abgedruckt.

Veranlasst wird die Nutzenbewertung für folgende Wirkstoffe: Azacitidin, Histamin, Pazopanib, Sunitinib, Temsirolimus, Bevacizumab, Tasonermin, Trabectedin, Dutansterid + Tamsulosin, Dronedaron, Lenalidomid und Bortezomib.

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